Freizeitrecht-Newsletter Nr. 4, 05/2003

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 4, 05/2003

1. Neues aus dem Landesrecht
2. Vierter Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz: Thema „Kunst im Recht“
3. „Mythos Pferd“ – Die steirische Landesausstellung in Piber
4. Freizeitrecht-Themen und Forschungsfinanzierungsquellen


1. NEUES AUS DEM LANDESRECHT

WIEN:
Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 18. Februar 2003 wurde eine neue Nationalpark-Verordnung betreffend den Nationalpark Donauauen erlassen. (Grundlage: §§ 4 Abs 1 sowie 5 Abs 2 des Wiener Nationalparkgesetzes, LGBl Nr. 37/1996, zuletzt geändert durch LGBl Nr. 111/2001). In der Anlage sind die einzelnen Nationalparkteile (Naturzonen und Außenzonen) kartographisch neu dargestellt.

TIROL:
Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 25. Februar 2003 wurden Durchführungsbestimmungen zum Tiroler Bergwachtgesetz 2003 (LGBl Nr. 90/2002) erlassen. Themen sind unter anderem die Fortbildung der Bergwächter, ihre Dienstausweise und Einsatzgebiete.

SALZBURG:
Mit Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. März 2003 wurde die Salzburger Pilzeschutzverordnung (LGBL Nr. 47/1994) geändert (LGBl Nr. 33/2003). (Grundlage: § 30 Abs 2 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr. 73). Neuerdings ist zum Schutz von Pilzen nicht nur das mutwillige Beschädigen oder Vernichten von Pilzen sowie das mutwillige Beschädigen des Pilzmyzels verboten, sondern auch „das Sammeln von mehr als 2 kg Pilzen pro Person und Tag sowie das Befördern oder der Besitz von mehr als 2 kg Pilzen in einem Sammelgebiet oder im Nahebereich eines Sammelgebietes“ (§ 2 Abs 1 Z 1a). Für Personengruppen gilt eine Höchstgrenze von 8 kg je Gruppe.


2. VIERTER FAKULTÄTSTAG DER RECHTSWISSENSCHAFTLICHEN FAKULTÄT AN DER UNIVERSITÄT GRAZ: THEMA „KUNST IM RECHT“

Der diesjährige Fakultätstag findet am Freitag, 16. Mai 2003 ab 09.30 Uhr statt und ist dem Thema „Kunst im Recht“ gewidmet. Nach der Plenarveranstaltung am Vormittag (Themen: „Neueste Entwicklung des internationalen Kunstrechts“, „Beziehung von Kunst und Recht in europäischer Perspektive“ gibt es einen Empfang durch den Bürgermeister der Stadt Graz (Mittagsbuffet), ehe am Nachmittag mit Arbeitskreisen fortgesetzt wird.
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenlos. Anmeldungen bis 9. Mai 2003 an das Institut für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes Öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre, Tel.: 0316-380-3364, oder per E-Mail (birgit.michelitsch@uni-graz.at).


3. „MYTHOS PFERD“ – DIE STEIRISCHE LANDESAUSSTELLUNG IN PIBER

Am 1. Mai hat die Steirische Landesausstellung 2003 "Mythos Pferd - Zauber der Lipizzaner" eröffnet. Sie findet als permanente Ausstellung bis 26. Oktober 2003 statt. Als Rahmen für die Ausstellung dient das Bundesgestüt Piber - jener Ort, an dem die weltberühmten Lipizzaner zur Welt kommen und laufen lernen. Eine Hommage an die Pferdewelt in drei Akten: die kulturgeschichtliche Ausstellung im Schloss, die das Phänomen Pferd emotional in den Mittelpunkt stellt. Das Gestüt, das Einblick in die Arbeit mit den Lipizzanern und die traditionelle Aufzucht gewährt und das Rahmenprogramm wie Sonderschauen, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen in Piber und der umliegenden Region.
Dazu kommt noch ein umfangreicher Ausstellungskatalog, der auch einen Beitrag von mir über die rechtliche Situation von Pferd und Reiter enthält. Themen wie Pferdezucht und –haltung, Transport und Vermietung von Pferden sowie die freizeitrechtlich besonders relevanten Fragestellungen „Gibt es eine Helmpflicht für Reiter?“, „Mit dem Pferd im Gelände unterwegs“, „Haftung für Reitwege“ und „Reitunfälle“ sowie „Reithallen und –plätze“ werden behandelt.
Also: Auf nach Piber, Ausstellung anschauen und Katalog kaufen…


4. FREIZEITRECHT-THEMEN UND FORSCHUNGSFINANZIERUNGSQUELLEN

Immer wieder werde ich – persönlich vor allem nach Fortbildungsveranstaltungen, häufig aber auch per E-Mail – ersucht, bestimmte Fragen aus dem Freizeitrecht zu behandeln. Wenn es sich um Fragestellungen handelt, die kurz beantwortet werden können, mache ich dies gerne und in aller Regel kostenlos. Bei umfangreicheren Themenstellungen und auf Gebieten, die erst rechtswissenschaftlich bearbeitet werden müssen, bitte ich aber um Verständnis, dass ich hier nicht kostenlos antworten kann. Das Büro für Freizeitrecht erhält keinerlei Subventionen, sondern finanziert sich ausschließlich aus Aufträgen diverser Einrichtungen. (Wenn Sie neugierig sind und die bisherigen Auftraggeber kennen lernen wollen, klicken Sie auf www.freizeitrecht.at „Referenzen“ an.)

Ich möchte auch Ihnen ermöglichen, Themen zur Bearbeitung vorzuschlagen. Ich werde diese Vorschläge dann auf meiner Web-Seite unter der Rubrik “Forschungsvorhaben“ (www.freizeitrecht.at/forschungsvorhaben) veröffentlichen (einige Ideen sind schon dort!). Umgekehrt bitte ich Sie aber auch, nachzudenken, ob Sie für eines der dort aufgezeigten Themen vielleicht eine mögliche Forschungsfinanzierungsquelle wissen.

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