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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 40, 04/2013

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 40, 04/2013 1. Rechtliche Grenzen beim Fotografieren von Personen 2. Haftung für Bäume 3. Kann ein Freizeitunfall zugleich ein Arbeitsunfall sein? 4. Neu ab 1. Mai 2013: Schlichtungsstelle für Verbraucher 5. Kurzüberblick über Recht und Haftung beim Mountainbiken Rechtliche Grenzen beim Fotografieren von Personen Während es im letzten Freizeitrecht-Newsletter (Nr. 39, 02/2013) um die Verwendung von Fotos ging, steht diesmal die Anfertigung von Personenfotos im Vordergrund. Der OGH kommt nämlich in einer neuesten Entscheidung vom 27. 2. 2013 (6 Ob 256/12h), in der der erkennende Senat von der bisherigen Rechtsprechung abgeht und sich der Auffassung des deutschen Bundesgerichtshofs anschließt, zum Ergebnis, dass eine Fotoaufnahme, auf der die abgebildete Person deutlich zu identifizieren ist, in der Regel nur mit Einwilligung zulässig ist. (Ohne ein derartiges Einverständnis liege ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Das Recht