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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 12, 12/2005

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 12, 12/2005 1. Neu ab 1. Jänner 2006: Verbandsverantwortlichkeitsgesetz 2. Freizeitrecht-Bildungsangebote auf einen Blick 3. Büchertipps für den Weihnachtstisch 1. NEU AB 1. JÄNNER 2006: VERBANDSVERANTWORTLICHKEITSGESETZ Mit 1. Jänner 2006 tritt das neue „Unternehmensstrafrecht“ in Kraft. Seit dem Unglück von Kaprun beschäftigt die Frage, ob man nicht auch Unternehmen strafrechtlich belangen können sollte. Das ist nun ab Jänner möglich und betrifft auch den Freizeitbereich (also z.B. Seilbahn- und Schiliftunternehmen, Sportschulen usw.). Zur Verantwortung gezogen werden können nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern generell juristische Personen, also auch Vereine! Sie sind für eine Straftat (z.B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung) ihrer Entscheidungsträger verantwortlich, wenn diese eine Straftat rechtswidrig und schuldhaft begangen haben und für solche von Mitarbeitern, wenn die Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, d