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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 17, 06/2007

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 17, 06/2007 1. Aus der Gesetzgebung: Biosphärenparks in Kärnten 2. Aus der Gerichtswelt: Jagdpächter gegen Tagesmütter 3. Freizeitberufsrecht: Vorarlberger Schischulgesetz zum Teil verfassungswidrig 1. AUS DER GESETZGEBUNG: BIOSPHÄRENPARKS IN KÄRNTEN Kärnten hat mit dem Landesgesetzblatt Nr. 25/2007 sein Nationalparkgesetz umbenannt. Es heißt nun „Gesetz über die Errichtung von Nationalparks und Biosphärenparks (Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz - K-NBG)“. Den Biosphärenparks ist ein eigenes Hauptstück (Nr. 2) mit den §§ 19 bis 30 gewidmet. Nach Niederösterreich, Vorarlberg und Wien ist es nun soweit ersichtlich das vierte Bundesland, das Biosphärenparks gesetzlich geregelt hat. Die Kärntner Neuerungen sind mit 1. Juni 2007 in Kraft getreten. 2. AUS DER GERICHTSWELT: JAGDPÄCHTER GEGEN TAGESMÜTTER Beim Landesgericht St. Pölten ist derzeit eine Unterlassungsklage mehrerer Jagdpächter gegen drei Caritas-Tagesmütter anhängig. Ihr „D