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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004 1. Rechtsauffassung der Bundesforste zur Betretungsfreiheit im Wald 2. Neue Literatur 3. Fortbildungsprogrammplanung für 2005 4. Internes 1. RECHTSAUFFASSUNG DER BUNDESFORSTE ZUR BETRETUNGSFREIHEIT IM WALD Für Berg- und Schiführer, gewerbliche Fremdenführer, Wanderführer, Naturerlebnisführer, Führer alpiner Vereine wird es eng in der Natur: Nach einem Urteil des OGH, worin ein Wildbiologe in Tirol verurteilt wurde, weil er Dachsbeobachtungsexkursionen zur Nachtzeit durchgeführt und damit eine vorsätzliche Beunruhigung des Wildes verursacht hatte (siehe Newsletter 7-02/2004), gibt es nun eine beunruhigende Rechtsauffassung der Österreichischen Bundesforste. Ich habe auf Grund einiger Anlassfälle, in denen regionale öbf-Förster Wanderführern, die von ihren Gruppen kleine Unkostenbeiträge bekommen hatten, das Betretungsrecht im Wald gemäß § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes strittig gemacht haben, die öbf um eine Stellungnahme gebeten. Diese i