Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004

1. Rechtsauffassung der Bundesforste zur Betretungsfreiheit im Wald
2. Neue Literatur
3. Fortbildungsprogrammplanung für 2005
4. Internes


1. RECHTSAUFFASSUNG DER BUNDESFORSTE ZUR BETRETUNGSFREIHEIT IM WALD

Für Berg- und Schiführer, gewerbliche Fremdenführer, Wanderführer, Naturerlebnisführer, Führer alpiner Vereine wird es eng in der Natur: Nach einem Urteil des OGH, worin ein Wildbiologe in Tirol verurteilt wurde, weil er Dachsbeobachtungsexkursionen zur Nachtzeit durchgeführt und damit eine vorsätzliche Beunruhigung des Wildes verursacht hatte (siehe Newsletter 7-02/2004), gibt es nun eine beunruhigende Rechtsauffassung der Österreichischen Bundesforste. Ich habe auf Grund einiger Anlassfälle, in denen regionale öbf-Förster Wanderführern, die von ihren Gruppen kleine Unkostenbeiträge bekommen hatten, das Betretungsrecht im Wald gemäß § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes strittig gemacht haben, die öbf um eine Stellungnahme gebeten. Diese ist nun mit Datum vom 3. September bei mir eingelangt. Kurz zusammengefasst sind die öbf der Auffassung, dass sowohl bei gewerblich-kommerziellen Führungen als auch bei „non-profit“-Wanderungen (wo der Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil den Mitgliedern einer Personenvereinigung – wie z.B. einem Verein – zufließt) kein zustimmungsfreies Betretungsrecht vorliegt. Das bedeutet, dass Berg- und Schiführer, gewerbliche Fremdenführer, Wanderführer, Naturerlebnisführer, Führer alpiner Vereine, wenn sie ein wie immer geartetes Entgelt einheben, öbf-Wälder nicht mehr ohne Zustimmung der Bundesforste betreten dürften. Die Erteilung der Zustimmung könnte dann natürlich auch an ein Nutzungsentgelt geknüpft werden. Das Betreten des Waldes ohne Zustimmung wäre eine Verwaltungsstraftat.

Eine Rechtsauffassung, die unbefriedigend (und meiner Meinung nach auch falsch) ist. Dies vor allem für Vereine, Gemeinden, Erwachsenenbildungseinrichtungen usw., die mit ihren geführten Waldwanderungen einen respektablen Beitrag zur Volksgesundheit leisten. Vielleicht sollten sich Verantwortliche und anerkannte Wegefreiheitsjuristen aller beteiligten Seiten einmal zusammensetzen, um wenigstens einen Minimalkonsens zu erzielen…?


2. NEUE LITERATUR

Der Verband der Naturparke Österreichs hat eine Publikation zur Weiterentwicklung der Erholungsfunktion in Naturparken herausgegeben. Ein Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis zeigt, dass die Themen auch für Personen ohne Naturparkbezug äußerst interessant sind:
Natur und Freizeit (Andrea Köck)
Konzepte und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung (Ulrike Pröbstl)
Zum Begriff „Erholung“ und zur Geschichte des erholungsorientierten Fremdenverkehrs (Angela Fuchs)
Erholung und Recht (Wolfgang Stock)
Naturtourismus und öffentlicher Verkehr (Gerhard Schlögl, Karl Reiner)
Gestaltung von Rad- und Reitwegen (Verena Langer, Karmen Mentil)
Streichelzoos (Andreas Kristl)
Schlechtwetterprogramm im Naturpark (Thomas Böhm)
Wassersport (Andreas Kristl)
Anfragen bitte an: Verband der Naturparke Österreichs, Alberstraße 10, 8010 Graz, Tel.: 0316-318848-99, Fax: 0316-318848-88, E-Mail: office@naturparke at, Homepage: www.naturparke.at


3. FORTBILDUNGSPROGRAMMPLANUNG FÜR 2005

Planen Sie gerade Fortbildungsveranstaltungen für das Jahr 2005? Auf Anfrage erstelle ich Ihnen KOSTENLOS einen Seminarprogrammvorschlag aus den Bereichen Bildungs-, Gesundheits- und Freizeitrecht. Ich kooperiere auch mit Experten unterschiedlichster Fachrichtung (aus den Bereichen Ökologie, Raumplanung, Wirtschaft, Steuerberatung, Gesundheit, Wellness, Sportwissenschaft, Technische Sicherheit u.v.a.m.) und kann Ihnen daher im Bedarfsfall neben dem juristischen Fachwissen auch Know-How aus den genannten Bereichen vermitteln.
Also einfach Thema, Zielgruppe und gewünschte Seminardauer erfassen und ab geht die „Post“ an wolfgang.stock@gmx.at!


4. INTERNES

Meine Festnetznummer im Büro in Graz (0316-426172) existiert seit 1. September nicht mehr. Ich bitte darum, sie aus den jeweiligen Adressbüchern, Datenbanken usw. zu löschen. Ich bin telefonisch nur mehr in meinem Büro in Fernitz bei Graz (03135-80947), notfalls unter der Nummer 0316-82568874, viel viel besser bin ich aber (eh schon wissen!) per E-Mail erreichbar.

Mit herzlichen Grüßen
Wolfgang Stock

Kommentare