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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 36, 09/2012

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 36, 09/2012 1. OGH zu Sicherungspflichten und verbotswidriger Benutzung 2. Wann wird ein Veranstalter zum Wegehalter? 3. Tipps für die Fortbildungsplanung 2013 1. OGH ZU SICHERUNGSPFLICHTEN UND VERBOTSWIDRIGER BENUTZUNG Stellen Sie sich folgende Situation vor: Weinlesefest. Die Klägerin konsumiert am Stand der Beklagten Getränke. Ein 118 kg schwerer Gast beginnt am Vordach einen Klimmzug auszuführen, was ihm eine Verkäuferin der Beklagten sofort untersagt. Der Gast hielt sich zunächst an dieses Verbot, führt aber später wieder einen Klimmzug durch, was ihm von der Verkäuferin neuerlich untersagt wird. Als er sich ein drittes Mal hochziehen will, klappt das Vordach aufgrund der wiederholten Belastung zu und trifft die Klägerin, die dadurch schwerste Verletzungen erleidet. Haftung der Standbetreiberin? „Nein!“ sagt der OGH (27.03.2012, 4 Ob 12/12m). Eine Konstruktion wie im Anlassfall darf zwar nicht bei jeder geringfügigen Belastung nachgeben und muss etwa a