Freizeitrecht-Newsletter Nr. 36, 09/2012

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 36, 09/2012

1. OGH zu Sicherungspflichten und verbotswidriger Benutzung
2. Wann wird ein Veranstalter zum Wegehalter?
3. Tipps für die Fortbildungsplanung 2013


1. OGH ZU SICHERUNGSPFLICHTEN UND VERBOTSWIDRIGER BENUTZUNG

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Weinlesefest. Die Klägerin konsumiert am Stand der Beklagten Getränke. Ein 118 kg schwerer Gast beginnt am Vordach einen Klimmzug auszuführen, was ihm eine Verkäuferin der Beklagten sofort untersagt. Der Gast hielt sich zunächst an dieses Verbot, führt aber später wieder einen Klimmzug durch, was ihm von der Verkäuferin neuerlich untersagt wird. Als er sich ein drittes Mal hochziehen will, klappt das Vordach aufgrund der wiederholten Belastung zu und trifft die Klägerin, die dadurch schwerste Verletzungen erleidet. Haftung der Standbetreiberin?
„Nein!“ sagt der OGH (27.03.2012, 4 Ob 12/12m). Eine Konstruktion wie im Anlassfall darf zwar nicht bei jeder geringfügigen Belastung nachgeben und muss etwa auch bei Wind oder Schnee sicher halten; führt aber der Besucher eines Weinlesefestes trotz ausgesprochenem Verbots am Vordach mehrere Klimmzüge aus, ist dies kein für den Standinhaber naheliegendes Verhalten eines Besuchers, gegen das er ohne besonderen Anlass Vorkehrungen treffen müsste.
Hier die Entscheidung im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20120327_OGH0002_0040OB00012_12M0000_000/JJT_20120327_OGH0002_0040OB00012_12M0000_000.html


2. WANN WIRD EIN VERANSTALTER ZUM WEGEHALTER?

In der Entscheidung des OGH vom 24.05.2012, 6 Ob 122/11a, bekräftigte der Gerichtshof die vorherrschende Auffassung, dass durch die kurzfristige Überlassung eines Kraftfahrzeugs wie etwa für eine Fahrt oder einen Tag die Mithaltereigenschaft des Mieters oder Entlehners nicht begründet wird. Dem folgend wurde auch der Organisator einer Veranstaltung (Befahren von  Straßenfahrbahnen mit Inline-Skates und anderen nicht motorisierten Fortbewegungsmitteln) durch die einige Stunden des Veranstaltungstags dauernde Überlassung von öffentlichen Straßen nicht zu deren Mithalter.

Hier die Entscheidung im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20120524_OGH0002_0060OB00122_11A0000_000/JJT_20120524_OGH0002_0060OB00122_11A0000_000.html


3. TIPPS FÜR DIE FORTBILDUNGSPLANUNG 2013 

Hier ein paar Tipps für die juristische Fortbildung:
- Eine Rechtskundefortbildung soll zwar keine gruppendynamische Übung, aber doch eine kommunikative Veranstaltung sein. Das bedeutet für die Raumgestaltung: Kein Sitzkreis, aber auch keine „Hörsaal“-Sitze. Am besten bewährt hat sich eine U-förmige Sitzanordnung mit Tischen (!).
- Das Ersuchen an die teilnehmenden Personen, vorab Interessen und Fragestellungen einzusenden, bringt meiner Erfahrung nach nicht allzu viel. Dies aus zwei Gründen. Erstens: Die meisten (viel beschäftigten) Menschen können und wollen sich nicht Wochen zuvor bereits mit der späteren Seminarthematik beschäftigen. Zweitens: Bei der Beantwortung rechtlicher Fragen müssen oft Hintergründe beleuchtet werden (zB Welche Ausbildung haben Sie? Gewerbeberechtigung ja oder nein?), zu denen sich die jeweiligen Fragesteller dann nicht immer vor Publikum „outen“ wollen.
- Demonstration von Rechtsdatenbanken: Eine effiziente Einführung in die Nutzung von Rechtsdatenbanken ist nur in größeren Seminarblöcken möglich. Günstig ist es aber in jedem Fall, wenn ein Internetzugang „im Hintergrund läuft“, um im Anlassfall schnell eine gesetzliche Regelung (zB aus dem RIS) vor Augen führen zu können. Dies ist aber für den Seminarveranstalter nur dann sinnvoll, wenn Internetzugang und Projektion organisatorisch und kostenmäßig keinen Aufwand darstellen. Denn es kommt öfter vor, dass ein Einsatz gar nicht notwendig ist.

Für die Fortbildungsplanung 2013 habe ich folgendes Angebot: Ein zweistündiges Kurzseminar (reale Unterrichtszeit: 90 bis 100 Minuten), das gut in Ausbildungstage mit anderer Thematik einbaubar ist. Vorteile/Leistungen:
- Überschaubare Kosten (EUR 380,- + Fahrtkosten)
- Zielgruppenbezogenes Kurzskriptum (ca. 10 Seiten)
- Teilnehmerbezogener Ablauf (keine starre Powerpoint-Präsentation!)  

Einen schönen Herbst wünscht
Wolfgang Stock

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