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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 57, 03/2017

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 57, 03/2017 1. Keine Haftung des Pistenhalters nach Sturz und Anprall einer Skiläuferin gegen einen Windzaun 2. Koordinierungsausschuss Tourismus Österreich gegründet 3. Kampf um die Wegefreiheit über der Waldgrenze 4. Tagung zu Rechtsproblemen im Risiko- und Extremsport am 24. März 2017 5. Helmpflicht für E-Bike-Fahrer in den Niederlanden 6. Freizeitrecht-Frühjahrsquiz: Thema Radfahren Keine Haftung des Pistenhalters nach Sturz und Anprall einer Skiläuferin gegen einen Windzaun Diese Entscheidung des OGH (29.11.2016; 9 Ob 50/16t) befasste sich mit der Pistensicherungspflicht. Das Ausmaß der Sicherungsvorkehrungen auf einer Skipiste richtet sich nach der Art der Gefahrenquelle. Künstlich geschaffene Hindernisse und Gefahrenquellen sind zu entfernen oder doch so kenntlich zu machen, dass sie für den vernünftigen Durchschnittsfahrer auch bei schlechten Sichtverhältnissen keine besondere Gefahr bilden. Die Ansicht der Vorinstanzen, dass der zur Gewährleistu