Freizeitrecht-Newsletter Nr. 57, 03/2017

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 57, 03/2017

1. Keine Haftung des Pistenhalters nach Sturz und Anprall einer Skiläuferin gegen einen Windzaun
2. Koordinierungsausschuss Tourismus Österreich gegründet
3. Kampf um die Wegefreiheit über der Waldgrenze
4. Tagung zu Rechtsproblemen im Risiko- und Extremsport am 24. März 2017
5. Helmpflicht für E-Bike-Fahrer in den Niederlanden
6. Freizeitrecht-Frühjahrsquiz: Thema Radfahren


Keine Haftung des Pistenhalters nach Sturz und Anprall einer Skiläuferin gegen einen Windzaun

Diese Entscheidung des OGH (29.11.2016; 9 Ob 50/16t) befasste sich mit der Pistensicherungspflicht. Das Ausmaß der Sicherungsvorkehrungen auf einer Skipiste richtet sich nach der Art der Gefahrenquelle. Künstlich geschaffene Hindernisse und Gefahrenquellen sind zu entfernen oder doch so kenntlich zu machen, dass sie für den vernünftigen Durchschnittsfahrer auch bei schlechten Sichtverhältnissen keine besondere Gefahr bilden. Die Ansicht der Vorinstanzen, dass der zur Gewährleistung der Schneelage auch bei Seitenwinden dienende und von weitem gut sichtbare Windzaun, gegen den die Klägerin nach einem Sturz auf der Skipiste prallte, kein atypisches Risiko darstellt, ist vertretbar.

Eine klare Entscheidung. Es gilt aber dennoch: Eine für alle Eventualitäten gültige Regel, wann ein Hindernis überhaupt vollständig zu entfernen oder eine bestimmte Absicherungsmaßnahme ausreichend sei, lasse sich laut OGH nicht aufstellen.

Hier die Entscheidung im Volltext:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20161129_OGH0002_0090OB00050_16T0000_000/JJT_20161129_OGH0002_0090OB00050_16T0000_000.html


Koordinierungsausschuss Tourismus Österreich gegründet

Am 17. Jänner 2017 wurde im Rahmen einer konstituierenden Sitzung in der Wirtschaftskammer Österreich der „Koordinierungsausschuss Tourismus Österreich“ (KAT) gegründet. Ziel dieser breit angelegten Plattform ist es, bei aktuellen Tourismusthemen als Impulsgeber für die Politik zu agieren und in Grundsatzfragen der Tourismuswirtschaft mit einer Stimme zu sprechen. Im Ausschuss vertreten sind die Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer, die Tourismussektion des Wirtschaftsministeriums, die parlamentarischen Tourismussprecher, das Präsidium der WKÖ, die Fachverbände der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, Verkehr- und Infrastruktur, Gastronomen und Hoteliers, HOTREC, der Veranstalterverband, Vertreter der Ausbildungsinstitutionen, die Österreich Werbung, die Landestourismusorganisationen, die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT), die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV), der Privatvermieterverband und Urlaub am Bauernhof.

Mein Fazit: Eine wichtige, den Tourismus stärkende Initiative. Meine Anregung: Noch Vertreter weiterer bedeutsamer touristischer Standortfaktoren mit ins Boot nehmen! Da wären z.B. der Natur- und Landschaftsschutz (Nationalparke, Naturparke…), der Denkmal-, Ortsbild- und Altstadtschutz und die alpine Hütten- und Wegeinfrastruktur (alpine Vereine!).

Näheres zum KAT hier:
https://www.wko.at/Content.Node/branchen/oe/Neuer-Koordinierungsausschuss-Tourismus-Oesterreich-geht-.html


Kampf um die Wegefreiheit über der Waldgrenze

Da hätten wir beispielweise gleich ein Thema, bei dem es sich lohnen würde, „mit einer Stimme zu sprechen“: Alpenvereinspräsident RA Dr. Andreas Ermacora spricht sich in einem Artikel im Magazin „Bergauf 01/2017“ für einen verbesserten Schutz der Wegefreiheit aus. Er hat dabei vor allem die unsichere Rechtslage über der Waldgrenze im Auge und ruft zu einer Sachdiskussion über die verfassungsmäßige Absicherung der Wegefreiheit auf, die dann auch an die Politik herangetragen werden soll.

Mein Kommentar dazu: Ein Anliegen, dass wohl alle alpinen Vereine und die meisten Touristiker mittragen werden. Stichwort Tourismus: Während man in Skandinavien stolz auf das dortige „Jedermannsrecht“ ist und es auch touristische Informationsprodukte dazu gibt, habe ich in Österreich solches noch nicht gesehen. Dabei wäre gerade eine rechtlich klar abgesicherte Betretungsmöglichkeit ein enormer Werbewert für das „wanderbare Österreich“, von dem die gesamte Volkswirtschaft profitiert.

Hier der Artikel zum Nachlesen:
http://www.alpenverein.at/bk/bergauf/bergauf2017/Bergauf_1_2017/index.php

Wir sollten die Diskussion führen…


Tagung zu Rechtsproblemen im Risiko- und Extremsport am 24. März 2017

Am Freitag 24. März 2017, wird an der Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck eine Tagung zum Thema „Recht risikoreich – Aktuelle Rechtsprobleme im Risiko- und Extremsport“ stattfinden.

Mitwirkende: HR Dr. Karl Gabl (Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit); Ass.-Prof.in Dr.in Doris Hattenberger (Universität Klagenfurt); Vizepräsidentin des OGH a.D. Dr.in Ilse Huber (Österreichischer Presserat); Dipl.-Ing. Peter Kapelari (Österreichischer Alpenverein); Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner (Universität Wien); Univ.-Prof. Dr. Martin Kopp (Universität Innsbruck); Dekan ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Markl (Universität Innsbruck); Univ.-Ass. Mag. Markus Salcher (Universität Innsbruck); MMag.a Dr.in Maria Schaubmayr (Red Bull GmbH); Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper (Universität Innsbruck); Univ.-Ass.in Mag.a Andrea Schwaighofer, BSc (Universität Innsbruck); o. Univ.-Prof. Dr. Klaus Schwaighofer (Universität Innsbruck); Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner (Bundesministerium für Justiz); RA Dr. Hubert Stanglechner (Innsbruck)

Wissenschaftliche Leitung: Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner, Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper (beide Universität Innsbruck)
Zeit: 9:00 Uhr - ca. 17:00 Uhr
Ort: Universität Innsbruck, Aula, Innrain 52, 6020 Innsbruck

Das Programm (samt Anmeldemöglichkeit) ist hier zu finden:
https://www.uibk.ac.at/sportrecht/dokumente/einladung-tagung-risikosport-24.03.2017.pdf

Kontakt: Matthias Baumgartner, Institut für Unternehmens und Steuerrecht, Universität Innsbruck
sportrechtstagung@uibk.ac.at, www.uibk.ac.at/sportrecht/, +43 512 507 83211


Helmpflicht für E-Bike-Fahrer in den Niederlanden

Seit Jänner 2017 sind in den Niederlanden Fahrer von E-Bikes, die Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erreichen können, verpflichtet, Helme zu tragen. Vorsicht: Der Kopfschutz muss speziell für E-Bikes entwickelt worden sein. Nicht verpflichtend ist die Helmpflicht für E-Bikes, die eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen.


Freizeitrecht-Frühjahrsquiz: Thema Radfahren

Und weiter geht es mit dem Thema Radfahren. Hier das erste Freizeitrecht-Frühjahrsquiz. Was gibt es zu gewinnen? Viel, nämlich eine ordentliche Portion Wissenszuwachs!

Wie kommt man zu den richtigen Antworten? Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Erstens: den nächsten Freizeitrecht-Newsletter Nr. 58 zu lesen. Und zweitens: sich das lesenswerte Buch Büchele/Ganner/Khakzadeh-Leiler/Mayr/Reissner/Schopper (Hrsg), Aktuelle Rechtsfragen im Radsport (2017) zu besorgen (Näheres siehe Literatur-Vorschau im Freizeitrecht-Newsletter Nr. 56, 12/2016). Für diesen Fall gebe ich gleich die Seiten mit den Antworten dazu an:

• Kann Downhill-Biken in Badekleidung rechtliche Folgen haben? (Seite 111)
• Dürfen Forstschutzorgane Fahrräder bei illegalem Fahren im Wald beschlagnahmen? (Seite 43)
• Ist das Hören von Musik während des Radfahrens strafbar? (Seite 114)
• Darf man bei Staus vor Autobahnmautstellen zum Zeitvertreib eine Runde mit dem Fahrrad drehen? (Seite 24)
• Sind Einräder Fahrräder? (Seite 50)

Das sind die Daten zum Buch:
SPRINT – Schriftenreihe zum Sportrecht an der Universität Innsbruck, Bandnummer: 10, 164 Seiten, broschiert, ISBN: 978-3-7046-7621-4, Erscheinungsdatum: 15.2.2017, € 52,00

Hier gibt es eine Leseprobe und die Bestellmöglichkeit:
https://www.verlagoesterreich.at/detail/index/sArticle/3733


Jetzt dürfte aber endgültig die Lust am Radfahren aufgekommen sein – vielleicht auch an einer Radreise im Sommer? Wer ausreichend Geduld aufbringt, wird eine solche auch theoretisch reflektieren können: Im übernächsten Jahrbuch für Tourismusrecht 2018 wird ein Beitrag von mir zu den Rechtsfragen des Fahrradtourismus zu finden sein.

Wer mir dazu (oder überhaupt) etwas schreiben mag – ich freue mich in jedem Fall darüber.

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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