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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 21, 10/2008

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 21, 10/2008 1. Neue Rechte für Mountainbiker, Wanderer und Wintersportler in Vorarlberg 2. Geographisches Namensrecht 3. Interview in der Zeitschrift „wood.stock“ NEUE RECHTE FÜR MOUNTAINBIKER, WANDERER UND WINTERSPORTLER IN VORARLBERG Seit 1. Oktober 2008 ist in Vorarlberg eine Novelle zum Sportgesetz in Kraft (LGBl. Nr. 36/2008). Ein neu geschaffener § 3a räumt Mountainbikern und Wanderern neue Wegerechte ein: Die Bezirkshauptmannschaft hat auf Antrag einer Gemeinde oder einer in Vorarlberg bestehenden Organisation, deren satzungsgemäßer Zweck auch die Förderung des Radsports, des Wanderns oder des Tourismus ist, mit Bescheid die Benützung von Privatstraßen durch Mountainbiker oder Wanderer sowie die Anbringung der erforderlichen Wegweiser und Markierungszeichen zu gestatten, wenn a) hiefür zur Schließung von Lücken im Wegenetz im Interesse des Radsports, des Wanderns oder des Tourismus ein Bedarf besteht, b) die Privatstraße aufgrund ihrer B