Freizeitrecht-Newsletter Nr. 21, 10/2008

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 21, 10/2008

1. Neue Rechte für Mountainbiker, Wanderer und Wintersportler in Vorarlberg
2. Geographisches Namensrecht
3. Interview in der Zeitschrift „wood.stock“


NEUE RECHTE FÜR MOUNTAINBIKER, WANDERER UND WINTERSPORTLER IN VORARLBERG

Seit 1. Oktober 2008 ist in Vorarlberg eine Novelle zum Sportgesetz in Kraft (LGBl. Nr. 36/2008).
Ein neu geschaffener § 3a räumt Mountainbikern und Wanderern neue Wegerechte ein:
Die Bezirkshauptmannschaft hat auf Antrag einer Gemeinde oder einer in Vorarlberg bestehenden Organisation, deren satzungsgemäßer Zweck auch die Förderung des Radsports, des Wanderns oder des Tourismus ist, mit Bescheid die Benützung von Privatstraßen durch Mountainbiker oder Wanderer sowie die Anbringung der erforderlichen Wegweiser und Markierungszeichen zu gestatten, wenn
a) hiefür zur Schließung von Lücken im Wegenetz im Interesse des Radsports, des Wanderns oder des Tourismus ein Bedarf besteht,
b) die Privatstraße aufgrund ihrer Beschaffenheit für die vorgesehene Benützung geeignet ist,
c) ihre bestimmungsgemäße Verwendung dadurch nicht wesentlich erschwert wird und
d) eine einvernehmliche Lösung mittels zivilrechtlicher Vereinbarung nicht erreicht werden konnte.
Im Falle einer Gestattung hat jene Person, auf deren Antrag sie erfolgt ist, dem Straßenerhalter einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Erhaltung der Privatstraße zu leisten. Die Höhe dieses Beitrages ist, wenn eine Einigung darüber nicht besteht, durch Bescheid der Bezirkshauptmannschaft unter Berücksichtigung der Art und des Grades der Nutzung der Privatstraße festzusetzen.

Die novellierten §§ 4 und 5 verbessern die Rechte von Wintersportlern. Geändert wurden auch die jagdrechtlichen Bestimmungen über Wildruhezonen und jagdliche Sperrgebiete (§ 33 des Vorarlberger Jagdgesetzes in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 34/2008), die ebenfalls seit 1. Oktober 2008 in Kraft sind.

Details sind unter http://www.ris2.bka.gv.at/Lr-Vorarlberg zu finden.


GEOGRAPHISCHES NAMENSRECHT

Seen werden immer zugkräftiger für Städtenamen. Seit 1. Februar 2008 heißt Klagenfurt ja bekanntlich „Klagenfurt am Wörthersee“. Dazu wurde mit dem Kärntner Landesgesetzblatt Nr. 1/2008 das Klagenfurter Stadtstatut geändert. Der Stadtsenat von Klagenfurt hatte bereits am 21. Dezember 2006 einstimmig beschlossen, an das Land Kärnten mit dem Wunsch heranzutreten, die Stadt „Klagenfurt“ in „Klagenfurt am Wörthersee“ umzubenennen. Zu den mit der Namensänderung verbundenen finanziellen Aufwendungen (verursacht etwa durch die Aktualisierung der Drucksorten, die Neuanschaffung des Amtssiegels, die Änderung von Aufschriften auf Amtsgebäuden und Fahrzeugen etc.) wurden vom Magistrat Klagenfurt EUR 143.300,-- als Grobschätzung angegeben. Im Begutachtungsverfahren wies das Kärntner Landesarchiv darauf hin, dass „es bisher keine österreichische Landeshauptstadt für nötig erachtet hat, ihren Namen um eine Gewässerbezeichnung zu erweitern, und im Falle von Klagenfurt eine Verwechslung auch ohne eine solche Erweiterung ausgeschlossen ist“. Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt betonte, dass die Namensänderung auch dem Bund Kosten verursachen wird, denen kein vergleichbarer (nämlich touristischer) Nutzen gegenübersteht. Auch seien erhebliche Nachzieheffekte im Bereich der Gemeindenamen jener Kärntner Gemeinden, die an stehenden Gewässern liegen, zu gewärtigen.
Jüngst hat sich in Oberösterreich Bad Goisern in „Bad Goisern am Hallstättersee“ umbenannt. Der Gemeinderat der Marktgemeinde hatte am 26. Juni 2008 diese Namensänderung beschlossen. Ein solcher Beschluss ist gemäß § 2 Abs 1 der OÖ. Gemeindeordnung genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung hat die OÖ. Landesregierung mit Beschluss vom 25. August 2008 erteilt (kundgemacht im OÖ. Landesgesetzblatt Nr. 91/2008.)


INTERVIEW IN DER ZEITSCHRIFT „WOOD.STOCK“

Das Magazin der Österreichischen Bundesforste AG „wood.stock“ hat in seiner jüngsten Ausgabe (Oktober 08) ein Interview mit mir abgedruckt. Das hat weniger damit zu tun, dass zwischen „wood.stock“ und „wolfgang.stock“ ein enger sprachlicher Zusammenhang besteht, sondern damit, dass die jüngste Ausgabe ein Schwerpunktheft zum Thema „Trend zu Freizeit und Erholung in der Natur“ ist. Das Interview geht allgemein auf die rechtliche Seite der Freizeit-Naturnutzung ein. Thematisiert wurden aber auch die Rolle der alpinen Vereine und Fragen der Einschränkung der Wegefreiheit (inklusive der besonders heuer im Sommer aktuell gewordenen „Pilzsammel-Lizenzen“). Auch meine persönliche Motivation, mich mit diesen Problemen zu beschäftigen, habe ich im Interview offen gelegt.
Kostenlose Probehefte können bestellt werden bei: Elisabeth Klocke (Tel. 02231/600-211, elisabeth.klocke@bundesforste.at)

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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