Freizeitrecht-Newsletter Nr. 13, 02/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 13, 02/2006

1. Neuer Naturpark im Burgenland
2. Veranstaltung zur Erholungsraumnutzung am 24. und 25. März 2006
3. Neues Recht für das Mountainbiking im Trentino


1. NEUER NATURPARK IM BURGENLAND
Seit 1.2.2006 hat das Burgenland einen neuen Naturpark: Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.12.2005 über den Naturpark Neusiedler See – Leithagebirge (LGBL 2006/4). Die Rechtsgrundlage dieser Verordnung bildet § 25 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, LGBl 1991/27 idF 2004/58.

2. VERANSTALTUNG ZUR ERHOLUNGSRAUMNUTZUNG AM 24. UND 25. MÄRZ 2006
Diese Tagung in der Steiermark, in Kapellen im Mürzer Oberland, trägt den Titel „Lebensraum – Erholungsraum – Wirtschaftsraum“. Es gibt viele verschiedene Interessensgruppen an nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lebensräumen: optimal nutzbarer Forst - artenreicher, gesunder Wildbestand und ausreichende Möglichkeiten zur Bejagung - Erhaltung seltener oder gefährdeter Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten - Einnahmen aus Grund und Boden – Erholung, Naturerlebnis, Sport in den Bergen und im Wald. Während die Menge an verfügbarem Grund und Boden gleich bleibt, steigt die Zahl der Freizeit-Naturnutzer rapide an. Interessenskonflikte mit anderen Nutzungsarten sind vorprogrammiert. Keiner kennt den Bedarf des anderen genau. Damit wird es immer schwieriger, die verschiedenen Interessen zu vereinbaren. Oft kann schon vermehrte gegenseitige Information Probleme lösen. Welche Möglichkeiten und Instrumente kann es noch geben, Konflikte zu lösen?
Termin: Freitag, 24.03. bis Samstag, 25.03.2006
Ort: Veranstaltungszentrum Kapellen
Tagungsbeitrag:
Fr, 24. März 2006 zum Preis von € 55,-
Sa, 25. März 2006 zum Preis von € 29,- (Exkursion)
Fr, 24. und Sa 25. März 2006 zum Preis von € 79,-
(Preis beinhaltet Vorträge, Tagungsunterlagen, Pausengetränke, Mittags- und Abendbuffet, Exkursionsjause)
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Abholung vom Bahnhof Mürzzuschlag möglich.
Näheres zum Programm: www.naturparkakademie.at
Anmeldung: kontakt@naturparkakademie.at(Tel. 03685/20924, Fax: 03685-24447)


3. NEUES RECHT FÜR DAS MOUNTAINBIKING IM TRENTINO
Eine Diskussionsgrundlage zur Lösung des Nutzungskonflikts zwischen Grundeigentümern, Wanderern und Mountainbikern in Österreich könnte ein neues Gesetz in Italien darstellen: Mit 1. Mai 2006 tritt nämlich im italienischen Trentino ein neues Gesetz für die Nutzung von Wegen durch Radfahrer in Kraft. Mountainbiker dürfen alle Wege nutzen, ausgenommen „sentieri estremi“ (extreme Wege), das sind solche, die schmäler sind als ein quer gestelltes Fahrrad oder mehr als 20% Steigung aufweisen (Nähere Informationen: www.mtb-news.de). Während diese Regelung im Trentino eine Einschränkung der Rechte der Mountainbiker darstellt, wäre eine solche oder ähnliche in Österreich eine Erweiterung der Radfahrrechte. Ich habe dazu bereits im Jahr 2000 einen Vorschlag erstellt („Rechtswissenschaftliche Studie zur Erweiterung der Wegefreiheit auf Forststraßen für die Benützung mit dem Fahrrad“), dessen Inhalt auf www.freizeitrecht.at/studien eingesehen werden kann.

P.S. Trotz chronischer Überfüllung meines elektronischen Briefkastens freue ich mich über Rückmeldungen zum Freizeitrecht-Newsletter immer wieder. (Es gibt halt einfach solche und solche Mails…)

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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