Freizeitrecht-Newsletter Nr. 14, 05/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 14, 05/2006

1. Neue Entwicklungen im Freizeitberufsrecht
2. Neue Literatur zur Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche
3. Neues Angebot: Der Gesundheitsrecht-Newsletter


1. NEUE ENTWICKLUNGEN IM FREIZEITBERUFSRECHT
Das Freizeitberufsrecht ist durch zwei gegensätzliche Entwicklungen geprägt. Einerseits werden Führungs- und Unterrichtstätigkeiten zunehmend gesetzlich geregelt (wobei die Qualitätssicherung der Angebote im Vordergrund steht), andererseits kommt es immer wieder auch zu Deregulierungen. So jüngst in Kärnten: Mit dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2006 wurde das Kärntner Tanzunterrichtsgesetz ersatzlos aufgehoben. Das bedeutet, dass man in Kärnten ab sofort jede Art des Tanzunterrichts erteilen darf ohne persönliche Voraussetzungen nachweisen zu müssen. In Vorarlberg wurde mit dem Landesgesetzblatt Nr. 15/2006 das Vorarlberger Gesetz über das Bergführerwesen (Bergführergesetz) novelliert. Nachdem Vorarlberg im Jahr 2002 (LGBl. Nr. 32/2002) den Geltungsbereich des Gesetzes um die unentgeltlichen Tätigkeiten (ausgenommen im Familien- und Freundeskreis) erweitert und damit eine wesentliche Regulierungsverdichtung geschaffen hatte, erfolgte nun mit der jüngsten Novellierung eine Deregulierung und zwar in Form einer Erweiterung des Ausnahmekataloges: ausgenommen vom Gesetz ist nunmehr z.B. auch das Führen, Begleiten und Unterrichten im Rahmen naturkundlicher oder –wissenschaftlicher Einrichtungen oder durch ausgebildete Kräuterpädagogen oder ganz allgemein auf leicht begehbaren Spazier- und Wanderwegen. Näheres im Rechtsinformationssystem des Bundes www.ris.bka.gv.at/lgbl-vorarlberg/ unter „Landtagsmaterialien“.

2. NEUE LITERATUR ZUR AUFSICHTSPFLICHT ÜBER KINDER UND JUGENDLICHE
Soeben erschienen ist das Buch von Nademleinsky „Aufsichtspflicht“ (Manz-Verlag, 160 Seiten. Br., EUR 18,80,-; ISBN-10: 3-214-00153-1; ISBN-13: 978-3-214-00153-7) mit Informationen in kompakter Form über alles was Kinder- und JugendbetreuerInnen wissen müssen: Kindergärten, Hort, Ferienlager, Spielplätze - wie verhält man sich als Aufsichtspflichtiger richtig? Wo lauern Gefahren für Kinder und was kann man schon vorbeugend dagegen tun? Zu diesem Thema biete ich auch Seminare an, Näheres unter www.freizeitrecht.at/bildungsangebote unter „Kinderbetreuungsrecht“.

3. NEUES ANGEBOT: DER GESUNDHEITSRECHT-NEWSLETTER
Auf Grund der zahlreichen so positiven Rückmeldungen zu diesem Freizeitrecht-Newsletter (das habt ihr nun davon!) wird es ab nun auch einen weiteren kostenlosen Newsletter-Service geben: den Gesundheitsrecht-Newsletter, der etwa drei bis vier Mal pro Jahr erscheinen wird. Inhalt: Neuigkeiten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Wissenschaft und Verwaltung zu den Rechtsbereichen Gesundheit, Fitness, Wellness, Bewegung, Ernährung, Beauty, Sport- und Präventivmedizin usw. Bei Interesse für ein Probeexemplar oder eine Bestellung ersuche ich, eine Nachricht an wolfgang.stock@gmx.at zu senden.

Mein heutiger Abschlusstipp: Vor lauter Newsletter-Lesen nicht auf die Freizeit vergessen! Viel Spaß bei der Bewegung im nunmehr wettermäßig immer schöneren Freien!
Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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