Freizeitrecht-Newsletter Nr. 16, 12/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 16, 12/2006

1. Neues Buch „Sport und Haftung“
2. Steiermark: Neue Kennzeichnung von Wildschutzgebieten
3. Tirol: Neuer Naturpark „Ötztal“


1. NEUES BUCH „SPORT UND HAFTUNG“
Monika Hinteregger und Gert-Peter Reissner, beide Professoren an der Universität Graz haben im Verlag Österreich einen Tagungs-Sammelband zum Thema „Sport und Haftung“ herausgegeben. In diesem Buch werden auf 225 Seiten Haftungsprobleme im Sportbereich einer umfassenden rechtlichen Analyse unterzogen. Ein passendes Weihnachtsgeschenk für alle, die ihre sportlichen Aktivitäten auch rechtlich reflektieren (wollen/sollen/müssen). Erhältlich um EUR 32,80,-- in gut sortierten Buchhandlungen oder im Verlag Österreich, Tel.: 01-610-77315 2006, order@verlagoesterreich.at bzw. www.verlagoesterreich.at.

2. STEIERMARK: NEUE KENNZEICHNUNG VON WILDSCHUTZGEBIETEN
Im letzten Newsletter vom September habe ich angekündigt, dass auch in der Steiermark laut Landesagrarrechtsabteilung eine Verordnung zur klareren Kennzeichnung von Wildschutzgebieten in Ausarbeitung ist. Nun ist es (endlich – diese kleine bissige Bemerkung kann ich mir nicht verkneifen) soweit: Mit LGBl Nr. 129/2006 wurde die Verordnung über die Kennzeichnung von Wildschutzgebieten novelliert. Rechtsgrundlage: § 51 Abs 4 des Steiermärkischen Jagdgesetzes, LGBl Nr. 23/1986 (zuletzt novelliert mit LGBl Nr. 56/2006). Auf den entsprechenden Tafeln muss jetzt „Wegegebot“ und der Satz „Markierte und ortsübliche Wege / Schitourenrouten sind einzuhalten“ stehen.
In Kraft ist diese neue Bestimmung seit 31. Oktober 2006. Ein Wermutstropfen für Fans der rechtlichen Klarheit: Alte Tafeln dürfen noch bis zum 31. Dezember 2012 stehen bleiben. Das ist eine Übergangsfrist von mehr als 6 Jahren! In dieser Zeit kann man Autobahnen, Wolkenkratzer und sonstige technische Wunderwerke errichten. Der Austausch einer schlichten Tafel wäre vielleicht auch in einem kürzeren Zeitraum zumutbar gewesen.

3. TIROL: NEUER NATURPARK „ÖTZTAL“
Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 19. September 2006 (LGBl Nr. 85/2006, herausgegeben am 27. Oktober 2006) wurden Teile der Ruhegebiete Ötztaler Alpen (LGBl Nr. 46/2006) und Stubaier Alpen (LGBl Nr. 45/2006) zum „Naturpark Ötztal“ erklärt.
Rechtsgrundlage: § 12 des Tiroler Naturschutzgesetzes, LGBl Nr. 26/2005.

Mit lieben (und zugleich auch schon weihnachtlichen) Grüßen
Wolfgang Stock

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