Freizeitrecht-Newsletter Nr. 19, 03/2008

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 19, 03/2008

1. Geplant: Europäisches Pistengütesiegel
2. Freizeitangebote: Kooperation erhöht Haftungsrisiko: Mustertext
3. Oberösterreich: Neues im Veranstaltungsrecht
4. Mein neuestes Buch: Gesundheitsrecht im Alltag


1. GEPLANT: EUROPÄISCHES PISTENGÜTESIEGEL
Anlässlich des internationalen Schneesportrechtskongresses (Forum Giuridico Europeo della Neve) in Bormio im November 2007 schlug EU-Kommissar Franco Frattini vor, ein „Europäisches Pistengütesiegel“ zu verleihen und über entsprechende Förderungen Anreize für Investitionen im Sicherheitsbereich zu schaffen. Damit könnte der Sicherheitsstandard in Schigebieten vereinheitlicht und verbessert werden.

2. FREIZEITANGEBOTE: KOOPERATION ERHÖHT HAFTUNGSRISIKO: MUSTERTEXT
Im Newsletter Nr. 18, 10/2007 habe ich Freizeitanbieter, die ihren Kunden auch die Benutzung von Angeboten von Partnerunternehmen ermöglichen, davor gewarnt, dass sie nach einer aktuellen OGH-Entscheidung auch für deren Angebote haften müssen. In der rechtswissenschaftlichen Literatur (Reindl/Stabentheiner, ZVR 2008/98) wurde nun ein Mustertext zur Haftungsvermeidung (konkret: zur Vermeidung, dass der jeweils vertragsschließende Unternehmer für das Leistungsangebot aller beteiligten Unternehmer einzustehen hat) entwickelt. Dieser lautet: „Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.“ Es geht also darum, dem Kunden gegenüber klarzustellen, dass hinsichtlich der Partnerangebote ein Vertrag mit den anderen Unternehmern zustande kommt. Dazu ist es auch notwendig, diese offen zu legen (z.B. „Vertragspartner dieses Projektes siehe Prospekt“).

3. OBERÖSTERREICH: NEUES IM VERANSTALTUNGSRECHT
Mit Oö. LGBL Nr. 10/2008 wurde eine Veranstaltungs-Formularverordnung (VFVO) veröffentlicht (Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, LGBl. Nr. 78/2007). Neu ist, dass die Veranstaltungsanzeige gemäß § 7 Abs 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz nicht mehr formlos möglich ist, sondern ein eigenes Formular verwendet werden muss.

4. MEIN NEUESTES BUCH: GESUNDHEITSRECHT IM ALLTAG
Soeben ist mein neues Buch erschienen. Es trägt den Titel „Gesundheitsrecht im Alltag“ und beschreibt auf 180 Seiten Rechtsfragen rund um die Gesundheit, mit denen man im Umgang mit Schulen, Betrieben, Gesundheitseinrichtungen, Versicherungen und Behörden immer wieder konfrontiert ist. Es enthält auch ein eigenes Kapitel über Urlaub und Freizeit mit Abschnitten über die Erholung im Freien, den Freizeit- und Gesundheitssport sowie Gesundheitshotels und Solarien. Erhältlich um EUR 14,90,-- im Buchhandel oder direkt beim Verlagshaus der Ärzte (www.aerzteverlagshaus.at).

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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