Freizeitrecht-Newsletter Nr. 20, 07/2008

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 20, 07/2008

1. Neu: Unfallversicherungsschutz bei Teilnahme am Betriebsausflug mit Canyoning
2. Fahrrad-Thema 1: Mountainbike-Bürgerinitiative: letzter Stand
3. Fahrrad-Thema 2: Initiative „Vorrang fürs Radfahren!“
4. Sommerthema Gewässer: Einsicht ins Wasserbuch


1: NEU: UNFALLVERSICHERUNGSSCHUTZ BEI TEILNAHME AM BETRIEBSAUSFLUG MIT CANYONING
Dieser OGH-Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Die 33-jährige Klägerin nahm im Rahmen eines Betriebsausfluges mit der Mehrheit ihrer Kollegen und Vorgesetzten unter fachkundiger Führung an einer „Canyoning-Tour (für Einsteiger)“ teil. Dabei rutschte sie 2–3 m über einen Felsen und stürzte anschließend unerwartet im freien Fall ins Wasser. Sie begehrte die Feststellung, dass die von ihr beim Aufprall auf dem Wasser erlittenen Verletzungen Folge eines Dienstunfalls seien. Während das Erstgericht das Klagebegehren abwies, bejahte das Berufungsgericht den Unfallversicherungsschutz. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil des Berufungsgerichtes. Es sei unter Berücksichtigung der Zwecke und Ziele von Betriebsausflügen auch die sportliche Betätigung in einem bestimmten Rahmen vom Versicherungsschutz umfasst. Dieser Rahmen wird überschritten, wenn ein außergewöhnliches Risiko vorliegt. In unserem Fall haben die Teilnehmer an der unter fachkundiger Begleitung stattgefundenen „Canyoning-Tour“ auch im Hinblick auf den Inhalt der Ausschreibung berechtigterweise davon ausgehen dürfen, dass für die Teilnahme keine besondere körperliche oder sportliche Fitness oder Geschicklichkeit erforderlich sei, es sich also um eine leichte Tour für Einsteiger handle, die für die Teilnehmer kein außergewöhnliches Risiko begründe. Zum Nachlesen in www.ris.bka.gv.at: OGH 27. 11. 2007, 10 ObS 113/07a


2: FAHRRAD-THEMA 1: MOUNTAINBIKE-BÜRGERINITIATIVE: LETZTER STAND

Das ewige Thema: radeln im Wald, ja oder nein? Die Bürgerinitiative "Generelle Öffnung der Forst- und Güterwege für das Mountainbiken (inkl. Haftungsverbesserung für die Eigentümer!)" hat vor einem Jahr eine Petition mit 20.865 Unterstützungserklärungen an das Parlament übergeben. Das Thema der BI wurde im Parlament erstmalig im September 2007 im Petitionsausschuss behandelt. Eine angeforderte Stellungnahme durch das Lebensministerium fiel negativ aus. Bis dato wurde bereits vier Mal vertagt (zuletzt Ende Mai 2008). Es ist daher zu erwarten, dass es eine neuerliche Behandlung nicht vor Herbst 2008 geben wird.
Nähere Informationen bei der BI, Kontaktadresse: Ing. Gerald Simon, selbständiger Vermögensberater, Spielplatzgasse 3
A-2560 Aigen, Mobil: +43 676 30 63 627, Tel: +43 2633 47 345, Fax: +43 2633 47 355, gerald@simonfinance.com, www.simonfinance.com. Ing. Simon bittet um Ideen, wie ein politischer Umdenkprozess (vorrangig bei der Regierungspartei ÖVP) zu erreichen wäre.


3: FAHRRAD-THEMA 2: INITIATIVE „VORRANG FÜRS RADFAHREN!“

„Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs“ sind die zentralen Motive für die Verkehrsvorschriften der StVO. Wobei unter Verkehr meist der Kfz-Verkehr verstanden wird. Eine zu enge Auslegung?
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) hat eine Initiative „Vorrang fürs Radfahren“ gestartet. Damit sollen die Bedingungen fürs Radfahren verbessert werden. Neben verschiedenen verkehrstechnischen Vorschlägen (mehr Abstellanlagen, bessere Radfahrinfrastruktur in den Städten, mehr Radwege entlang von Freilandstraßen) werden auch rechtliche Änderungsvorschläge präsentiert: Der Fahrradkauf sollte als Sonderausgabe von der Steuer absetzbar sein, die StVO sollte für das Radfahren verbessert werden (z.B. Abschaffung der Radwegebenützungspflicht, generelle Öffnung der Einbahnen für Radfahrende). Ein Fragebogen zu den Bedingungen fürs Radfahren im eigenen Ort ist unter www.vcoe.at/radfahren zu finden.


4: SOMMERTHEMA GEWÄSSER: EINSICHT INS WASSERBUCH

Gemäß § 124 Abs 1 WRG hat der Landeshauptmann für jeden Verwaltungsbezirk ein Wasserbuch als öffentliches Register zu führen. Das Wasserbuch ist, ähnlich wie das Grundbuch, ein öffentliches Buch, in welchem alle bestehenden Wasserbenutzungsrechte eingetragen werden. Die ältesten Urkunden zum Wasserbuch stammen aus dem 19. Jahrhundert (ca. 1870); seit 1990 können die Wasserbücher EDV-unterstützt geführt werden. Mit dem Projekt "Wasserbuch Online" wurde ein einfacher und standardisierter Zugang zu den Wasserbüchern der Länder geschaffen. Seit 2001 entwickeln und betreiben die Länder Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Burgenland und Steiermark ein gemeinsames Wasserinformationssytem (WIS). Weitere Informationen und Links zu den Wasserbüchern der genannten Bundesländer: http://www.geoland.at/index.php?option=com_content&task=view&id=50&Itemid=79;
für Tirol: http://www.tirol.gv.at/bezirke/allgemein/umwelt/wr18/
für Oberösterreich: http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-89CA219A/ooe/hs.xsl/14652_DEU_HTML.htm
für Niederösterreich: http://www.noe.gv.at/Umwelt/Wasser/Wasserdatenverbund-NOe/wdv_wasserbuch.wai.html;
für Wien: http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/wasserbuch.html


Einen schönen Sommer beim Wandern, Klettern, Radeln und Wassersportln! Vergesst die Paragraphen (nicht)!
Liebe Grüße
Wolfgang Stock

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