Freizeitrecht-Newsletter Nr. 23, 06/2009

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 23, 06/2009

1. Urlaubslektüre
2. Freizeitrechtliches für den Urlaub in Österreich
3. Symposiums-Termine Herbst 2009


URLAUBSLEKTÜRE

Roman oder Reiseführer? – das ist die Frage. Wer sich nicht entscheiden kann…, ja hier gibt es die Alternative: Bücher zum Thema Freizeitrecht! (Man muss ja beim Kaufen nicht sagen, dass es Strandlektüre sein soll; ich habe mir vor einigen Jahren als deklarierte Urlaubslektüre ein Werk über Fundamentaltheologie gekauft – der Buchhändler kam aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus…)

Ganz neu am Büchermarkt ist ein Buch über Klettern und Recht:
Auckenthaler/Hofer, Klettern und Recht (Manz-Verlag, Wien 2009, 138 Seiten, EUR 18,80, ISBN 978-3-214-00435-4)
Dieser Ratgeber enthält:
- Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Kletterrouten, -gärten und -steigen
- Rechtliche Probleme als Veranstalter/Betreiber oder als Kletterer
- Rechtliche Folgen eines Kletterunfalls
- Haftungsvorschriften für Sicherungspartner, Bergführer, Kletterlehrer, Veranstalter und Hallenbetreiber
- Klettergebote des Alpenvereins
- Gerichtsentscheidungen zum Thema Klettern
- Checkliste für Unfälle
- Musterbestimmungen für Hallenbenutzung und Hallenregeln
- Glossar mit wichtigen Kletterbegriffen

Und immer wieder ein Hineinlesen wert ist mein Buch über das Gesundheitsrecht im Alltag:
Stock, Gesundheitsrecht im Alltag (Verlagshaus der Ärzte, Wien 2008, 180 Seiten, EUR 14,90, ISBN 978-3-902552-10-5)
Die freizeitrechtlichen Kapitel behandeln:
- Krankheit im Urlaub
- Pflücken von Kräutern auf fremden Wiesen
- Schutz der Gesundheit in Badeteichen und -seen
- Freizeitunfälle und Versicherungsschutz
- Gesetzliche Unfallversicherung für Retter in der Not
- Gewährleistung bei Gesundheitshotels
- Reiseversicherungen


FREIZEITRECHTLICHES FÜR DEN URLAUB IN ÖSTERREICH

Die aktuelle Ausgabe des Alpenvereinsmagazins „Bergauf“, 3/09, enthält einen Artikel mit rechtlichen Informationen zum Campieren im Gebirge „Schlafen im Freien. Zelten in Österreichs Bergen mit rechtlichen Hindernissen“ (Download-Möglichkeit unter www.alpenverein.at/portal/Home/Downloads/Bergauf_3_09/Essl_Camping.pdf). Eine interessante Seite im Internet ist auch www.respektiere-deine-grenzen.at, die Website der Initiative "Wohngemeinschaft Natur" der Vorarlberger Landesregierung. Das Land Salzburg hat seit 30. Mai 2009 (Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Mai 2009, Salzburger Landesgesetzblatt Nr. 59/2009) einen neuen Naturpark, den Natur Buchberg in der Gemeinde Mattsee. Der Buchberg bei Mattsee ist ein 801 m hohen Aussichtsberg im Salzburger Seenland und ein beliebtes Naherholungsziel in der Region (Näheres: www.mattsee.at).


SYMPOSIUMS-TERMINE HERBST 2009

Das Büro für Freizeitrecht wird gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Salzburg und dem Outdoor-Consulting-Team (OCT) in Abtenau im Herbst 2009 zwei Symposien veranstalten:
Die Termine zum Vormerken:
- Mittwoch, 7.10. und Donnerstag, 8.10., Schwerpunkt: Veranstaltungsrecht
- Montag, 23.11. bis Mittwoch, 25.11., Schwerpunkt: Outdoor-Berufs- und Haftungsrecht
Nähere Informationen gibt es im nächsten Freizeitrecht-Newsletter.


Was macht der Freizeitrechtler im Urlaub? Heuer geht’s ins Piemont und nach Ligurien, eine Mischkulanz aus Städtetourismus, Wandern in den Westalpen und Strandln an der Riviera di Ponente…

Einen schönen Sommer
und liebe Grüße
Wolfgang Stock

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