Freizeitrecht-Newsletter Nr. 29, 10/2010

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 29, 10/2010

1. Tagung zur „Destination Wald“: 20./21. Oktober, Kirchdorf in Tirol
2. Neue Literatur zu Rechtsfragen der Freizeit in der Natur
3. Netzwerk Freizeitorganisation
4. Persönliches


TAGUNG ZUR „DESTINATION WALD“: 20./21. OKTOBER, KIRCHDORF IN TIROL

Der 3. Workshop der Veranstaltungsreihe „Destination Wald“ steht unter dem Motto "Produktentwicklung und Marketing" und findet von Mittwoch, 20. bis Donnerstag, 21.10.2010 in Kirchdorf in Tirol im Hotel Gasteiger Jagdschlössl statt. Neben Akteuren aus der Gastgeberregion Kitzbühel werden u.a. eine Vertreterin der Tourismusabteilung des Landes und der Geschäftsführer der Tirol Werbung Beiträge liefern. Ausgewählte forsttouristische Projekte der Region werden vor Ort besichtigt.
Teilnahmegebühr: EUR 75, – (ermäßigt: EUR 65, –).

Auch der Freizeitrechtler besucht die Tiroler „Hochburg des Tourismus“ – wir Steirer sind ja immer lernbegierig (und äugen gerade beim Tourismus gerne nach Tirol!)

Achtung: Anmeldeschluss ist Montag, 11. Oktober 2010.
Nähere Informationen:
http://forsttourismus.boku.ac.at/ oder
http://www.walddialog.at/article/archive/88


NEUE LITERATUR ZU RECHTSFRAGEN DER FREIZEIT IN DER NATUR

Einen interessanten Beitrag zum Thema „Recht auf Naturnutzung? Rechtliche Rahmenbedingungen der Sportausübung anhand ausgewählter Beispiele“ liefert Doris Hattenberger in Berger/Potacs (Hrsg.) RECHT SPORTlich, Aktuelle Rechtsfragen des Sports, Manz-Verlag, 128 Seiten, Wien 2010, S. 50-80.

Franz Otto befasst sich im Beitrag „Haftungsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz“ in der deutschen Zeitschrift „Natur und Recht“ (NuR) 2010/32, S. 329-331, mit dem seit 1. März 2010 in Kraft befindlichen neuen deutschen Bundesnaturschutzgesetz. Gemäß § 60 BNatSchG erfolgt das Betreten der freien Landschaft auf eigene Gefahr. Es heißt dort aber auch: „Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren“. Der Autor thematisiert diesen Widerspruch (genereller Haftungsausschluss versus Haftung für unvermutete, untypische Gefahren).

Die bundesdeutsche Debatte kann uns in Österreich Anregungen geben, wie es mit dem Thema „Freizeitnutzung und Wegehaftung“ weitergehen soll. Meiner Einschätzung nach wären viele Freizeitnutzer/innen durchaus bereit, Einschränkungen bei der Wegehaftung hinzunehmen, wenn sie nur (weiterhin) diese Flächen nutzen können. Angesichts einer zu erwartenden partiellen Absiedlung im ländlichen bzw. alpinen Raum und des hohen Kostendrucks auf die alpinen Vereine kommen uns nämlich die Wegehalter bald überhaupt abhanden…


NETZWERK FREIZEITORGANISATION

In den 17 Jahren, in denen ich das Büro für Freizeitrecht betreibe, haben sich jede Menge Kontakte ergeben und ich habe mit Fachleuten aus unterschiedlichsten Bereichen (z.B. Biologie, Sportwissenschaft, Spiel- und Freizeitanlagentechnik, Versicherungswirtschaft usw.) in Projekten zusammengearbeitet. Immer wieder werde ich auch neben meiner rechtlichen Expertise um einen Tipp zu anderen Fachbereichen gefragt. Aus diesem Grund möchte ich dieses Netzwerk gerne zur Verfügung stellen. Es ist beabsichtigt, im Freizeitrecht-Newsletter in loser Reihenfolge Kooperationspartner vorzustellen.

Den Anfang macht heute das Thema „Veranstalterhaftpflichtversicherung“:
Die Care Consult Versicherungsmakler GmbH, ein 100% Tochterunternehmen der Europäischen Reiseversicherung AG mit Sitz in Wien, ist Spezialist für die umfassende Absicherung von Haftungsrisiken bei Veranstaltungen. Näheres ist unter www.careconsult.at (mit online Event-Kalkulator und einfacher Prämienberechnung) zu finden. Kontakt: Akad. Vkfm. Stan Posselt (stan.posselt@careconsult.at)

Wie jedes gute Netzwerk kann auch das Netzwerk Freizeitorganisation nur vom direkten Austausch der Beteiligten leben. Mein Beitrag kann hier nur die Information sein. Also: willige NetzwerkerInnen bitte bei mir melden!


PERSÖNLICHES

Wer unter dieser Rubrik intime Details erwartet hat….ätsch! (Wir sind ja nicht auf Facebook.) Aber immerhin:
Ich werde im Studienjahr 2010/2011 öfters in Kärnten zu finden sein, da ich dort zwei neue Lehraufträge habe (an der Universität Klagenfurt, Fakultät für Kulturwissenschaften, und an der FH Kärnten, Standort Feldkirchen). Ich hoffe, ich fange nicht an Kärntnerisch zu schreiben…

Den nächsten Freizeitrecht-Newsletter wird es wie üblich Ende November/ Anfang Dezember geben.

Bis dahin – so wir uns nicht vorher wo sehen – liebe Grüße
Wolfgang Stock

Kommentare