Freizeitrecht-Newsletter Nr. 31, 05/2011

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 31, 05/2011

1. Neues im Veranstaltungsrecht
2. Netzwerk Freizeitorganisation: Fa. OIKOS
3. Literaturtipps: Bäume, Seilbahnen, Urlaub und Zimmervermietung
4. Freizeitrecht in Bayern
5. In eigener Sache


1. NEUES IM VERANSTALTUNGSRECHT

Sport- und Freizeitveranstalter fragen mich immer wieder, inwieweit es ihre Pflicht ist, nur solche Personen teilnehmen zu lassen, die die betreffende Sportart beherrschen. (Beispiele: Reiten, Bogenschießen usw.) Der OGH hat sich jüngst (15. 12. 2010, 4 Ob 114/10h) zu den Informationspflichten eines (Jagd-)Veranstalters geäußert. Demnach besteht kein Zweifel, dass der Veranstalter einer Jagd nur solchen Personen die Teilnahme gestatten darf, von deren jagdlicher Betätigung keine Gefahr für Leben und Gesundheit der anderen Teilnehmer ausgeht. Dies setzt den Erwerb entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten und damit im Regelfall die Ablegung der in den Landesjagdgesetzen vorgesehenen Jägerprüfung voraus. Diese Pflicht des Veranstalters ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des eine objektive Gefahrenlage herbeiführenden Veranstalters.
Ob sich der Veranstalter in diesem Zusammenhang einen Befähigungsnachweis vorweisen lassen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Soweit er Teilnehmer persönlich kennt und keinen Anlass zu Zweifeln an deren Vertrauenswürdigkeit hat, wird eine bloße Frage nach der Jagdberechtigung genügen. Eine Pflicht zur Überprüfung jeder einzelnen Berechtigung würde hier – mangels expliziter gesetzlicher Grundlage – die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters überspannen.

Für den Verband Alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ) habe ich im Jänner 2011 ein Rechtsgutachten über Veranstaltungen im Wald erstellt. Kostenloser Download: http://www.vavoe.at/recht/wald_veranstaltungen.pdf

Kärnten hat sich mit LGBl 2011/27 ein neues Veranstaltungsgesetz gegeben. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage nennen fast 30 Neuerungen. So gibt es etwa eine Neuregelung der Behördenzuständigkeiten und Behördenbefugnisse. Neu ist auch, dass eine Pflicht zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung nur mehr bei Veranstaltungen, bei denen die Gefahr von Unfällen im besonderen Maß besteht, gegeben ist (§ 3 Abs 2).


2. NETZWERK FREIZEITORGANISATION: FA. OIKOS

OIKOS (Institut für angewandte Ökologie & Grundlagenforschung) wurde im Jahr 1999 als Technisches Büro im Fachbereich Biologie gegründet. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Erstellung von ökologischen Fachgutachten über die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben im Vertragsnaturschutz, Luftgüteerhebungen mittels Bioindikation bis hin zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung für Behörden, Privatunternehmen, Vereine, Natur- und Nationalparks. In den letzten Jahren hat sich der Leistungsschwerpunkt auf die Entwicklung und Umsetzung zeitgerechter Formen der Naturvermittlung verlagert. In diesem Zusammenhang werden die Evaluierung von naturtouristischen Angeboten, Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen, die Erstellung von Infomaterialien und Naturerlebniskonzepten bis hin zur Planung von Naturerlebniseinrichtungen (Erlebniswege, Ausstellungen usw.) einschließlich Umsetzungsbegleitung angeboten.
Kontakt: OIKOS – Wilfling, Komposch, Möslinger OG, Hartbergerstraße 40/12, 8200 Gleisdorf. E-Mail: oikos@utanet.at


3. LITERATURTIPPS: BÄUME, SEILBAHNEN, URLAUB UND ZIMMERVERMIETUNG

BÄUME: Interessant für alle, die sich (für sich oder andere) vor umstürzenden Bäumen fürchten: Herbst /Kanduth /Schlager, Der Baum im Nachbarrecht (2011), ISBN: 978-3-7083-0748-0, 122 Seiten, broschiert, € 19,80. Besonders interessant ist, welche Methoden Baumsachverständige zur Beurteilung von Bäumen anwenden.
Webshop: Neuer Wissenschaftlicher Verlag (www.nwv.at).

SEILBAHNEN: Wer auch im Sommer gerne mit der Seilbahn fährt und das „nicht ohne mein Gesetz“: Seilbahngesetz, Texte - Materialien - Judikatur. Stand: 1. 4. 2011. Das Buch enthält den Gesetzestext des Seilbahngesetzes samt den Erläuterungen der parlamentarischen Materialien (Regierungsvorlagen und Ausschussberichte) und den Rechtssätzen der höchstgerichtlichen Judikatur. Weiters sind die zu diesem Gesetz ergangenen Verordnungen abgedruckt. Broschiert, 126 Seiten, ISBN: 9783990081099, € 25,00.
Webshop: Pro Libris Verlagsges.m.b.H. (www.prolibris.at).

URLAUB: Gehen oder bleiben? Cerny, Urlaubsrecht (2011). Der bekannte Kommentar in der zehnten Auflage erläutert systematisch das gesamte Urlaubsrecht in Arbeitsverhältnissen. Broschiert, 370 Seiten, ISBN: 9783703514685, € 29,90.
Webshop: ÖGB-Verlag (www.oegbverlag.at)

ZIMMERVERMIETUNG: Privat oder gewerblich? Kaminek, Handbuch zur Gästezimmervermietung (2011). Das nunmehr in dritter Auflage erschienene Buch gibt viele steuerliche und rechtliche Tipps rund um die Errichtung und den Betrieb von Gästezimmern und Ferienwohnungen. Neu und Schwerpunkte dieser dritten Auflage sind Themen zur Internetkriminalität, soziale Medien (Netzwerke) und eine neue Prädikatisierungsform für Ferienwohnungen. Broschiert, 116 Seiten, ISBN: 9783700747932, € 25,00.
Webshop: Verlag LexisNexis (www.lexisnexis.at).


4. FREIZEITRECHT IN BAYERN

Ein interessanter Online-Ratgeber zu Rechten und Pflichten bei Freizeitgestaltung und Sportausübung in der freien Natur findet sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit. Mein Tipp: Empfehlenswert und nachahmenswert!
Hier der Link: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/recht.htm


5. IN EIGENER SACHE

Ich habe die Schließung des Postamtes in Fernitz bei Graz zum Anlass genommen, meine Büroadresse zu vereinfachen. Ab sofort bin ich postalisch unter der Adresse „Am Sonnenhang 35, 8072 Mellach“ zu erreichen. Ich ersuche darum, die diesbezüglichen Datenbankeinträge zu korrigieren. Herzlichen Dank für die Mühe!

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

Kommentare