Freizeitrecht-Newsletter Nr. 34, 04/2012

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 34, 04/2012

1. OGH zu Bergungskosten nach Bergwanderunfall
2. Literaturtipps
3. Streit um neue Campingplatzgesetze in Salzburg und Kärnten
4. Neue Qualitätskriterien für Ferienwohnungen und Appartementhäuser


1. OGH ZU BERGUNGSKOSTEN NACH BERGWANDERUNFALL

Der OGH hatte sich am 4. 10. 2011 (10 ObS 67/11t) mit folgendem Fall zu beschäftigen: Während einer mehrstündigen Bergwanderung, die er trotz Durchfalls angetreten hatte, traten beim Kläger unter anderem Krampf- und Lähmungserscheinungen auf. Er wurde in der Folge von einem Hubschrauber in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert. Der Kläger begehrt vom beklagten Krankenversicherungsträger den Ersatz der von ihm bezahlten Kosten für den Hubschraubertransport. Die Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren im wesentlichen Umfang ab und sprachen dem Kläger nur die satzungsmäßigen Transportkosten mit dem Rettungswagen vom Tal zum Krankenhaus zu.

Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Entscheidung. Nach § 131 Abs 4 ASVG werden bei Freizeitunfällen in Ausübung von Sport und Touristik die Bergungskosten und die Kosten für die Beförderung bis ins Tal nicht vom Krankenversicherungsträger ersetzt. Ein Unfall im Sinne der genannten Bestimmung liege auch vor, wenn es bei einem Versicherten beim Bergwandern durch die mehrstündige körperliche Anstrengung in Kombination mit einer bestehenden Durchfallerkrankung zu einer Hyperventilation und in der Folge zu Krampf- und Lähmungserscheinungen komme.

Hier die Entscheidung im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20111004_OGH0002_010OBS00067_11T0000_000&ResultFunctionToken=39943384-9c57-439b-adb9-6919e165ddb6&Position=1&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefin


2. LITERATURTIPPS

Am (freizeitrechtlichen) Buchmarkt tut sich 2012 Einiges; nur zwei Beispiele:

- Vögl: Praxishandbuch Veranstaltungsrecht, Verlag LexisNexis ARD ORAC, 2012, 640 Seiten, 88,00 EUR
ISBN: 978-3-7007-4794-9
Das Buch stellt das komplexe Rechtsgebiet in umfangreicher Weise österreichweit dar. Behandelt werden sowohl das spezifische Landesrecht wie etwa Veranstaltungsgesetze und Veranstaltungsstättenrecht, Bauordnungen und Jugendschutz als auch alle relevanten bundesgesetzlichen Bereiche, von der Straßenverkehrsordnung über das Polizeirecht bis hin zum Urheberrecht.
Bestellung: www.lexisnexis.at

- Lienbacher: Waldeigentum und seine Beschränkungen, Neuer Wissenschaftlicher Verlag, 2012, 276 Seiten, 38,80 EUR
ISBN: 978-3-7083-0818-0
Wälder stellen eine unverzichtbare natürliche Ressource dar. Sie liefern den für die Wirtschaft wichtigen Rohstoff Holz, erfüllen eine hohe Schutzfunktion, reinigen die Luft, sorgen für Trinkwasser bester Qualität und bieten der breiten Bevölkerung Erholung. Diese Multifunktionalität des Waldes ist jedoch mit zahlreichen gesetzlichen Einschränkungen verbunden. Die vorliegende Publikation gibt einen Einblick in diese Vielfalt an Eigentumsbeschränkungen. Sie enthält eine in dieser Form erstmalige systematische Auflistung von Bewirtschaftungsvorschriften, Ge- und Verboten sowie Leistungs- und Duldungspflichten.
Bestellung: www.nwv.at


3. STREIT UM NEUE CAMPINGPLATZGESETZE IN SALZBURG UND KÄRNTEN

Bisher war in Salzburg die Campingplatz-Nutzung in sensiblen Lagen wie etwa Landschaftsschutzgebieten (zumeist an Seeufern) stark reglementiert: so mussten Dauercamper am Ende der Saison ihre Wohnwägen aus den seenahen Flächen des Landschaftsschutzgebietes verbringen und an geeigneten, festgelegten Plätzen über den Winter abstellen. Auch die Platzgestaltung (zB keine Zäune etc) war strengen Regeln unterworfen. Künftig sollen die reinen Selbstversorger und Selbstentsorger den Ferienhäuschen weichen: Betonfundament, eigener Strom-, Wasser-, Kanalanschluss inklusive? Diese fix situierten Objekte werden dann außerhalb der Saison nicht mehr aus den sensiblen Lagen verbracht werden können. Vom Standpunkt der Dauercamper aus eine Verbesserung. Aus der Sicht des Landschaftsschutzes besteht aber die Angst vor einer Verhüttelung der Seeufer.

Auch in Kärnten ist eine Novelle zum Campingplatzgesetz geplant, die auch neue Regelungen für Mobilheime und Dauercamper ins Auge fasst.
Hier die Kärntner Regierungsvorlage vom 6. April 2012:
http://www.ktn.gv.at/218555_DE-2011-LG-724-27_Erl-RV.pdf


4. NEUE QUALITÄTSKRITERIEN FÜR FERIENWOHNUNGEN UND APPARTEMENTHÄUSER

Für den Zeitraum 2012 bis 2014 gibt es neue Qualitätskriterien („Sterne“) für Ferienwohnungen und Appartementhäuser.
Download:
http://www.hotelsterne.at/fileadmin/user_hotelsterne/div_downloads/Kriterienkatalog_zur_oesterreichischen_Appartementklassifizierung_2012_-_2014.pdf

Bedauerlich ist, dass der Kriterienkatalog einerseits durchaus ins Detail geht (z.B. das Kriterium „eine angemessene Anzahl einheitlicher Kleiderbügel“), andererseits aber für den Gast wesentliche Aspekte wie die allgemeinen Miet- und Nutzungsbedingungen unberücksichtigt lässt. Das ist bei den Hotelsternen weniger gravierend, weil es für die Hotellerie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) gibt. Solche standardisierten AGB fehlen aber für die Ferienwohnungsvermietung. Wer sich da genauer umsieht, kann allerhand Kuriositäten entdecken. Beispielsweise die Klausel, dass eine Ferienwohnung nur von der angegebenen Anzahl von Personen bewohnt werden darf – gemeint ist wohl: maximal.

Somit verbleibt ein Wunsch an das Tourismusland Österreich generell: eine stärkere Verschränkung von Gütesiegeln und rechtlichen Mindeststandards!

Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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