Freizeitrecht-Newsletter Nr. 44, 04/2014

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 44, 04/2014
 
1. Jahrbuch Tourismusrecht 2014 erschienen
2. Sportrecht: Tagung zu Rechtsfragen im Fußballsport am 23. Mai 2014
3. Österreichischer Radgipfel 2014: 5./6. Juni in Bregenz
4. Tierveranstaltungen: Greifvögel in archäologischem Freilichtpark
5. Tourismus und Alpenkonvention
6. Schutzgebietstourismus
 
 
Jahrbuch Tourismusrecht 2014 erschienen
 
Im neuesten Jahrbuch Tourismusrecht (Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Herausgeber: Gerhard Saria, ISBN: 978-3-7083-0960-6, 226 Seiten, broschiert, März 2014) habe ich mich mit dem Wandertourismus beschäftigt. Antworten gibt es darin z.B. auf folgende Fragen: Welche rechtlichen Besonderheiten bestehen für Rollstuhlwanderwege? Wer darf wann wo Wege markieren? Gibt es eine Haftung für falsche Gehzeitangaben? GPS-Wanderrouten und Haftung des Touren-App-Anbieters? Ist Wandern mit Tieren überall möglich? Welche Probleme bringen Winterwanderwege mit sich? Welche Rechtsvorschriften regeln touristische Wegsperren nach Naturkatastrophen?
 
Außerdem neueste Informationen zu diesen Themen: Skilehrer (M. Köhler), Stehpaddeln (W. Stock), Streik und Reise (E. Lindinger), Surfen im Naturschutzgebiet (M. Köhler).
 
Bestellung: http://www.nwv.at/recht/zivilrecht/1070_tourismusrecht_jahrbuch_2014/
 
 
Sportrecht: Tagung zu Rechtsfragen im Fußballsport am 23. Mai 2014
 
Im Rahmen des DoktorandInnenkollegs „Sport und Recht“ veranstaltet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck eine Tagung über
aktuelle Rechtsfragen im Fußballsport:
 
Freitag, 23. Mai 2014, ab 09:00 Uhr,
Universität Innsbruck, Theologie, Kaiser-Leopold-Saal, Karl-Rahner-Platz 3, 2. Stock, 6020 Innsbruck
 
Neben vereins- und berufssportrechtlichen Aspekten werden auch sportveranstaltungsrechtliche Fragen besprochen: Schadenersatz am Fußballplatz (Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Hofrat des OGH, Diskussion mit o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard Eccher, Universität Innsbruck) sowie Regress von Verbandsstrafen gegenüber dem störenden Zuschauer (Dr. Elisabeth Kadlec, Österreichische Bundesliga, Diskussion mit RA Dr. Alexander Schoeller, Jaksch Schoeller & Riel Rechtsanwälte, Wien).
 
Preis: EUR 30,-. Anmeldung an sportrechtstagung@uibk.ac.at
 
 
Österreichischer Radgipfel 2014: 5./6. Juni in Bregenz
 
Der österreichische Radgipfel 2014 findet am 5. und 6. Juni 2014 zum Thema "KOMBINIEREN - Das Fahrrad im Mittelpunkt eines neuen Lebensstils"  in Bregenz statt. Veranstalter sind das Land Vorarlberg, die Landeshauptstadt Bregenz und das BMLFUW im Rahmen des Klimaschutzprogrammes klimaaktiv mobil. Die Tagung richtet sich an Experten und politische Vertreter in den Gemeinden, Landesververwaltungen und Bundesdienststellen, sowie an Planer und Interessensverbände. Exkursionen und Rahmenprogramm runden die Fachveranstaltung ab.
 
Ort: Festspielhaus Bregenz, Platz der Wiener Symphoniker 1, 6900, Bregenz, 
Näheres: http://www.klimaaktiv.at/veranstaltungen/mobilitaet/radgipfel2014.html
 
 
Tierveranstaltungen: Greifvögel in archäologischem Freilichtpark
 
Der Verwaltungsgerichtshof hatte jüngst (31.01.2014, 2013/02/0225) das Projekt „Ötztaler Greifvogelpark Umhausen“ zu entscheiden. Dabei ging es darum, im Rahmen eines archäologischen Freilichtparks Greifvögel in einem dauerhaft eingerichteten Greifvogelpark zu halten und regelmäßig Greifvogelschauen für das Publikum darzubieten. Der VwGH hat dazu folgenden Rechtssatz aufgestellt: „Bei Tierschauen handelt es sich um Veranstaltungen, die überwiegend die öffentliche Zurschaustellung von Tieren und nicht deren Mitwirkung zum Gegenstand haben. Der Begriff "Schau" iSd § 5 Abs. 1 Tierschutz-VeranstV 2008 ist nicht mit dem Begriff der "sonstigen Veranstaltung" in § 28 Abs. 1 TierschutzG 2005 bzw. "Veranstaltung" in § 28 Abs. 3 TierschutzG 2005 deckungsgleich (vgl. E VfGH 11. Oktober 2006, V 119/05). (Hier: Die Greifvögelschau ist als "sonstige Veranstaltung" gemäß § 28 Abs. 1 TierschutzG 2005 zu werten, die nicht unter § 28 Abs. 3 TierschutzG 2005 und somit nicht in den Anwendungsbereich der Tierschutz-VeranstV 2008 fällt.)“
 
Hier die Entscheidung, die für alle Tierveranstalter von Interesse sein wird, im Volltext:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh/JWT_2013020225_20140131X00/JWT_2013020225_20140131X00.html
 
 
Tourismus und Alpenkonvention
 
Tourismus- und Seilbahnwirtschaft haderten im März 2014 im Vorfeld eines von CIPRA Österreich organisierten Workshops zur Umsetzung des Tourismusprotokolls wieder einmal mit der Alpenkonvention. Sie sehen in ihr nur ein Verhinderungsinstrument für ihre Infrastrukturpolitik.
 
Aber: Das Tourismusprotokoll wurde unter Mitwirkung von Delegierten aus der Tourismusbranche und Seilbahnwirtschaft erarbeitet. Das österreichische Parlament hat es einstimmig beschlossen. Aber bereits die erste Anwendung einer Bestimmung in einem Seilbahnverfahren machte die Alpenkonvention zum Feindbild. Dabei würde dieses Protokoll eine geeignete Plattform bieten, um alpenweit brennende Fragen der Tourismuspolitik zu diskutieren: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des naturnahen Tourismus, Ferienstaffelung, Lenkung von Besucherströmen, Qualitätsförderung, Entwicklungsleitbilder, Gesundheitstourismus, die Alpen als „Kühlraum“ Europas. Auch liegt zum „Nachhaltigen Tourismus in den Alpen“ ein umfangreicher Alpenzustandsbericht des Ständigen Sekretariats der Alpenkonvention vor.
 
Weitere Informationen:
http://www.cipra.org/de/news/tourismus-und-alpenkonvention-noch-keine-zwillinge
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52057
 
Dazu noch ein Buchtipp:
4. Alpenzustandsbericht: Nachhaltiger Tourismus in den Alpen, Innsbruck 2013,
148 Seiten; Herausgeber: Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention (http://www.alpenkonvention.org); ISBN: 9788897500100
 
Dieser vierte Alpenzustandsbericht befasst sich mit nachhaltigem Tourismus. Er trägt der Notwendigkeit Rechnung, für ein besseres Zusammenspiel von Tourismus und Umwelt zu sorgen, wie es in dem am 16. Oktober 1998 verabschiedeten Tourismusprotokoll der Alpenkonvention festgeschrieben wurde. In Übereinstimmung mit Leitsätzen der Alpenkonvention versucht der Bericht, die Herausforderungen im Bereich des nachhaltigen Tourismus über politische und administrative Grenzen in den Alpen hinweg zu thematisieren.
 
Bezug: http://www.alpconv.org/de/AlpineKnowledge/RSA
 
 
Schutzgebietstourismus
 
Gute Zukunftschancen in Österreich geben touristische Prognosen einerseits den hoch gelegenen Skigebieten und andererseits den Sommertourismusregionen mit Badeseen. Tourismusgebiete, die weder Schnee noch Seen im Angebot haben, können sich am ehesten auf Wellness- oder Naturerlebnis- bzw. Schutzgebietstourismus konzentrieren.
 
Zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Schutzgebietstourismus arbeite ich derzeit bis Ende 2014 im Rahmen eines Werkvertrags für den Verein Nationalparks Austria.
 
 
Man sieht: Im Freizeit- und Tourismusrecht wird’s nie langweilig.
 
Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock

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