Freizeitrecht-Newsletter Nr. 48, 05/2015

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 48, 05/2015
 
1. Jahrbuch Tourismusrecht 2015 erschienen
2. Steiermark: Jagdgesetznovelle schränkt Begehung von Forststraßen ein
3. Oberösterreich: Infrastrukturausbau im Schigebiet Warscheneck
4. Barrierefreier Tourismus – Fachexkursion in der Steiermark
5. Fischen in Österreich
 
 
Jahrbuch Tourismusrecht 2015 erschienen
 
Im neuesten Jahrbuch Tourismusrecht (Neuer Wissenschaftlicher Verlag, Herausgeber: Gerhard Saria, ISBN: 978-3-7083-1030-5, 228 Seiten, broschiert, € 42,80) habe ich mich mit dem Thema “Besucherlenkung“ beschäftigt. Antworten gibt es darin z.B. auf folgende Fragen:
- Welche Lenkungsstrategien und -maßnahmen brauchen eine rechtliche Basis?
- Welche Möglichkeiten der Besucherlenkung bietet die StVO?
- Sind Preisstaffelungen und Kontingentierungen zulässig?
- Welche Art von Geboten und Verboten kennt die Rechtsordnung?
- Wie ist die Kennzeichnung touristischer Infrastruktur geregelt?
 
Darüber hinaus erörtere ich grundlegende Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Friedhofstourismus und beschäftige mich mit den rechtlichen Aspekten neuerer Bewegungsformen wie Rocket-Skating (Rollschuhfahren mit Elektroantrieb) und Bouncing (Sprungstelzengehen).
 
Bestellmöglichkeit hier:
http://www.nwv.at/recht/zivilrecht/1133_tourismusrecht_jahrbuch_2015/
 
 
Steiermark: Jagdgesetznovelle schränkt Begehung von Forststraßen ein
 
Hat sich durch die jüngste Jagdgesetz-Novelle etwas für die Wanderer geändert?
 
Ja! Und zwar für das Wandern auf Forststraßen. Wie bisher kann die Bezirksverwaltungsbehörde im Bereich von genehmigten Wildwintergattern und Fütterungsanlagen (inklusive der dazugehörigen Einstandsgebiete) sowie im Bereich von Brut- und Nistplätzen des Auer- und Birkwildes die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerlässlich ist. In solchen Gebieten gilt dann ein Wegegebot, d.h. sie dürfen nur auf den zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wegen (einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege) sowie auf den örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen betreten werden. Seit 6. Februar 2015 (LGBl 2015/9) neu ist, dass auch Forststraßen innerhalb von Wildschutzgebieten, die als Zufahrt zu einer genehmigten Fütterungsanlage dienen, nicht betreten werden dürfen. (Ausnahme: wenn sich dort eine Wanderwegmarkierung befindet.)
 
Hier die neue Bestimmung über Wildschutzgebiete in § 51:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/LrStmk/LST40018208/LST40018208.html
 
Und hier die Entstehungsgeschichte der Novelle an Hand der Gesetzesmaterialien:
http://www.landtag.steiermark.at/cms/ziel/58064506/DE/?c=58064506-*&x_3=3033
 
 
Oberösterreich: Infrastrukturausbau im Schigebiet Warscheneck
 
Eine unterirdische Stollenbahn zwischen Schafferteich und Frauenkar soll die beiden Schigebiete Hinterstoder-Höss und Wurzeralm verbinden. Eine Bahn, für die Hin- und Rückfahrt, gänzlich unterirdisch. Zusätzlich sechs Seilbahnen zur Steyrsbergreith und zur Schmidleitenreith, alle unter der kritischen Seehöhe von 1500 Meter, sowie Parkplätze, Speicherteiche, Straßen und sonstige Infrastrukturanlagen braucht es für die Verbindung. Ein höchst umstrittenes Projekt!
Näheres: http://www.warscheneck.at
 
 
Barrierefreier Tourismus – Fachexkursion in der Steiermark 
 
Barrierefreiheit  im Tourismus bezieht sich auf bauliche Anlagen und das Service. Einerseits gibt es gesetzliche Vorgaben (Ende der Übergangsfrist per 31.12.2015), andererseits führt Barrierefreiheit zu einer großen Qualitätsverbesserung. Oft sind es schon kleine Änderungen, die viel ausmachen.
 
In Kooperation mit der Behinderten-Selbsthilfe-Gruppe Hartberg bietet die ÖAR Regionalberatung im Herbst 2015 eine Fach-Exkursion zu gelungenen Tourismusangeboten in der Steiermark an. Die Exkursion bietet eine Gelegenheit, Informationen aus erster Hand von Betroffenen, Hoteliers, Anbietern von Ausflugszielen und anderen touristischen Leistungsträgern  zu bekommen! Ganz im Sinne des Lernformats der ÖAR:  Lernen und Staunen.
 
Mehr Information:
ÖAR Regionalberatung GmbH
Barbara Pia Hartl, Hermann Gigler
8010 Graz, Alberstraße 10
Tel: 0316-318848
Fax: 0316-318848 – 88
oear.stmk@oear.at
 
 
Fischen in Österreich
 
Für diejenigen Freizeitbereiche, die – wie etwa das Campieren oder das Fischen – überwiegend landesgesetzlich geregelt sind, ist es schwer, einen gesamtösterreichischen Überblick zu behalten. Daher ist es sehr verdienstvoll, dass das Serviceportal www.help.gv.at seit 27. März 2015 Basisinformationen zum Fischen in Österreich gibt.
Hier der Überblick (Zuständigkeiten zur Ausstellung von Fischerkarten, Mindestalter usw.) samt Links zu den Bundesländerregelungen:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/317/Seite.3170021.html
 
 
Einen Freizeitrecht-Newsletter wird es noch vor dem Sommer geben.
Bis dahin
liebe Grüße
von
Wolfgang Stock

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