Freizeitrecht-Newsletter Nr. 63, 06/2019

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 63, 06/2019

Büro für Freizeitrecht
Wolfgang Stock

Newsletter-Inhalt

1. Hechtbiss: Gemeinde ist Halterin der Fische in einem Badeteich

2. Radfahren mit Kindern neu geregelt
3. Neues Buch zur Wegehalterhaftung
4. Steiermark: Klimawandel-Themenweg eröffnet

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1. Hechtbiss: Gemeinde ist Halterin der Fische in einem Badeteich

Sommersaison ist Schwimmsaison. Auch in heimischen Teichen. Manchmal teilt man sich das Gewässer mit Fischen. Im Sommer vor vier Jahren berichtete ich im Freizeitrecht-Newsletter Nr. 49, 07/2015, über die Verletzung eines Badegastes durch einen Fisch im Badeteich. Offen blieben Fragen wie: Wer ist Halter von Fischen in einem Badeteich? Wer haftet bei Verletzungen durch einen solchen Fisch?

Mittlerweile ist die Sache gerichtlich geklärt: Die beklagte Gemeinde ist Halterin der im Badeteich lebenden Hechte im Sinne des § 1320 ABGB, weil allein sie Entscheidungen darüber treffen konnte, wie viele Hechte welcher Größe und welchen Gewichts in dem Badeteich lebten und damit ihr Verhalten regulieren konnte. Zwar führt das Gericht an, dass der Gesetzestext sichtlich von Sachverhalten mit domestizierten Tieren ausgeht („Beaufsichtigung und Verwahrung"), führt aber weiters begründend aus, dass auch in einem Badeteich lebende Hechte in dem Sinne beaufsichtigt und verwahrt werden können, als ihr Verhalten gegenüber Menschen durch Regulierung ihrer Menge, Größe und ihres Gewichts kontrolliert werden kann. Es kam allerdings zu keiner höchstgerichtlichen Entscheidung, weil eine ordentliche Revision gegen das Berufungsurteil an den OGH aufgrund der Höhe des Streitwertes (nicht mehr als 30.000 Euro) dem Gesetz entsprechend für nicht zulässig erklärt wurde.

Meine Tipps zur Risikominimierung für Badeteichhalter:

  • Hinweisschild, dass sich im Badeteich Raubfische befinden
  • Regelmäßiges Abfischen der Raubfische, um einen Überbestand zu vermeiden
  • Erweiterung der Gemeinde-Haftpflichtversicherung um das Risiko der Tierhaltung

Hier alle Details dieser Entscheidung:

https://bit.ly/2WZOXgG

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2. Radfahren mit Kindern neu geregelt

Kinder unter 12 Jahren durften bisher nur dann mit dem Fahrrad alleine fahren, wenn sie ihren 10. Geburtstag hinter sich und eine Radfahrprüfung bestanden hatten. Seit 1. April 2019 ist es für Kinder, die in der 4. Schulstufe sind, möglich, auch schon ab dem 9. Geburtstag den Ausweis zu bekommen.

Hier der (neue) § 65 StVO, der auch Regeln (Sicherheitsbestimmungen, Mindestalter) über das Mitführen von Kindern auf einem Fahrrad enthält:

https://bit.ly/2Fub4B4

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3. Neues Buch zur Wegehalterhaftung

Im März 2019 ist von Florian Obermayr das Buch „Die Wegehalterhaftung gem § 1319a ABGB unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Hilfspersonen" erschienen. Kaum zu glauben, dass man zur Wegehalterhaftung noch etwas Neues publizieren kann. Das Besondere an diesem Werk ist, dass die haftungsrechtlichen Konsequenzen beim Einsatz von Hilfspersonen im Mittelpunkt stehen. Beleuchtet werden die Abgrenzung zwischen unselbständigen und selbständigen Hilfspersonen, die Zulässigkeit der Übertragung von Verkehrssicherungspflichten sowie die Konsequenzen der Übertragung für die beteiligten Personen.

Die Daten zum Buch: Manz-Verlag 2019, ISBN: 978-3-214-08832-3, 198 Seiten, 48,00 Euro.

Bestellung hier:

https://bit.ly/2J0PDIH

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4. Steiermark: Klimawandel-Themenweg eröffnet

 

Am 18. April 2019 fand im Naturpark Mürzer Oberland die feierliche Eröffnung des neuen Erlebnisweges „klimawandeln" statt. Dieser Erlebnisweg zum Thema Klimawandel ist der erste seiner Art in Österreich. Das Büro für Freizeitrecht hatte zu diesem Projekt ein Rechtsgutachten zu Fragen der Sicherheit und Haftung bei Errichtung und Betrieb des Erlebnisweges beigetragen. Die Teilnahme von Bundespräsident Dr. Alexander van der Bellen zeigt sowohl die Wertschätzung zu dem Projekt als auch die globale Dringlichkeit des Themas. Es war schon ein „Zeichen der Zeit", wenn der Bundespräsident im selben Monat zum selben Thema beim UNO-Klima-Meeting in New York und bei der Eröffnung des Erlebnisweges „klimawandeln" in Altenberg an der Rax gesprochen hat.

 

Details zum Themenweg:

https://bit.ly/2XwUCdx

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Zu all den im Newsletter genannten Themen gebe ich gerne auch zusätzliche Informationen. Ich wünsche Ihnen und euch allen einen schönen Sommer!

Mit lieben Grüßen

Wolfgang Stock

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Dr. Wolfgang Stock, Am Sonnenhang 35, 8072 Fernitz-Mellach


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