Freizeitrecht-Newsletter Nr. 71, 12/2021

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 71, 12/2021

Büro für Freizeitrecht
Wolfgang Stock

Newsletter-Inhalt

 

1) OGH zu Skibindungen und Sturzsituationen

2) Kundmachungen von Bezirksverwaltungsbehörden im RIS

3) Österreichische Fachkonferenz für FußgängerInnen 2022

4) Schwerpunkte des Büros für Freizeitrecht 2022

 

 

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OGH zu Skibindungen und Sturzsituationen

 

Am 16. September 2021 hatte der OGH zu 5 Ob 152/21w folgenden Fall zu entscheiden: Nach einem Unfall hatte die Klägerin den Standpunkt vertreten, dass eine Skibindung, die nicht in jeder erdenklichen Sturzsituation aufgeht, jedenfalls fehlerhaft im Sinn des § 5 Abs 1 des Produkthaftungsgesetzes sei. Der OGH entgegnete ihr: Es entspricht gerade nicht dem Stand der Technik, dass eine Skibindung bei jedem Sturzgeschehen öffnet. Das ist grundsätzlich nur bei einem Vorwärtssturz (Körper in Richtung Skispitze) und einem seitlichen Verdrehsturz der Fall. Ein Lösen der Bindung bei einem reinen Rückwärtssturz, wie ihn die Klägerin erlitt, ist nach derzeitigem Stand technisch nicht möglich. Zudem war die Bindung nach den Vorgaben der Klägerin auf Basis „Skifahrertyp 3" eingestellt. Dieser Skifahrertyp fährt nach der Norm ISO 11088 eher schnell und aggressiv, bevorzugt im steilen Gelände. Ihr musste daher – wie jedem durchschnittlichen Skifahrer – klar sein, dass Skibindungen verschieden eingestellt werden, sodass sie entweder leichter oder schwerer auslösen.

 

Hier die Entscheidung im Volltext:

https://bit.ly/3eBMMGn

 

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Kundmachungen der Bezirksverwaltungsbehörden im RIS

 

Im Rechtsinformationssystem finden sich seit heuer auch rechtsverbindliche Kundmachungen, insbesondere Verordnungen, von Bezirksverwaltungsbehörden. Derzeit allerdings nur aus Niederösterreich (seit 01.09.2021), Oberösterreich (ab 01.01.2022) und Tirol (ab 01.01.2022).

 

Aus freizeitrechtlicher Sicht bedeutet dies einen wesentlich einfacheren Zugang z.B. zu saisonalen Waldbrandschutzverordnungen, in Zukunft wohl auch zu kleinräumigen Tier- und Pflanzenschutzverordnungen, jagdlichen Sperrgebieten usw.

 

Ein Beispiel aus Neunkirchen in Niederösterreich vom 20.12.2021:

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Österreichische Fachkonferenz für FußgängerInnen 2022

 

Am Donnerstag, 6. und Freitag, 7. Oktober 2022 wird in Korneuburg die XVI. Österreichische Fachkonferenz für FußgängerInnen 2022 zum Thema "Gut zu Fuß – in Stadt und Land" stattfinden. Wer ein interessantes Projekt / Initiative / Strategie / Thema dazu vorstellen möchten, kann sich bis 28. März 2022 melden und eine kurze Beschreibung (1 Seite in DIN A4-Format) an konferenz@walk-space.at schicken.

 

Näheres:

https://bit.ly/3HiLmwO

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Schwerpunkte des Büros für Freizeitrecht 2022

 

Meine inhaltlichen Schwerpunkte des Jahres 2022 werden das Naturvermittlungsberufsrecht (in Verbindung mit einem Lehrauftrag an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik), die Freizeitrechtspolitik (in Verbindung mit der Präsentation eines mehrjährigen Projektes gemeinsam mit der Universität Innsbruck zum Thema „Freier Zugang zur Natur" am 29. April 2022) sowie Rechtsfragen der Besucherlenkung (in Verbindung mit einer Publikation für die Rechtsservicestelle der Alpenkonvention) sein.

 

Gerne würde ich auch an einer terminologischen Klärung des Freizeitveranstaltungs- und Sportanlagenrechts mitwirken. Die COVID-19-Rechtssetzung hat gerade in diesem Zusammenhang gravierende Schwächen aufgezeigt. So ist bis zum heutigen Tag nicht klar, ob Langlaufloipen Sportstätten oder öffentlicher Raum sind, unter COVID-19-Gesichtspunkten also 2-G-pflichtig sind oder nicht.

 

Verlässlich wird Sie/euch auch mein (fast immer) aktuelles Coronavirus-Freizeit-ABC durchs Jahr begleiten:

https://www.freizeitrecht.at/files/Coronavirus-Freizeit-ABC.pdf

 

Somit: Alles Gute im neuen Jahr!

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Mit winterlichen Grüßen
Wolfgang Stock
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Dr. Wolfgang Stock, Am Sonnenhang 35, 8072 Fernitz-Mellach


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