Schwerpunkte des Büros für Freizeitrecht 2022
Meine inhaltlichen Schwerpunkte des Jahres 2022 werden das Naturvermittlungsberufsrecht (in Verbindung mit einem Lehrauftrag an der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik), die Freizeitrechtspolitik (in Verbindung mit der Präsentation eines mehrjährigen Projektes gemeinsam mit der Universität Innsbruck zum Thema „Freier Zugang zur Natur" am 29. April 2022) sowie Rechtsfragen der Besucherlenkung (in Verbindung mit einer Publikation für die Rechtsservicestelle der Alpenkonvention) sein.
Gerne würde ich auch an einer terminologischen Klärung des Freizeitveranstaltungs- und Sportanlagenrechts mitwirken. Die COVID-19-Rechtssetzung hat gerade in diesem Zusammenhang gravierende Schwächen aufgezeigt. So ist bis zum heutigen Tag nicht klar, ob Langlaufloipen Sportstätten oder öffentlicher Raum sind, unter COVID-19-Gesichtspunkten also 2-G-pflichtig sind oder nicht.
Verlässlich wird Sie/euch auch mein (fast immer) aktuelles Coronavirus-Freizeit-ABC durchs Jahr begleiten:
https://www.freizeitrecht.at/files/Coronavirus-Freizeit-ABC.pdf
Somit: Alles Gute im neuen Jahr!
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