Freizeitrecht-Newsletter Nr. 73, 05/2022

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 73, 05/2022

Büro für Freizeitrecht
Wolfgang Stock

Newsletter-Inhalt

 

1) Studie „Recht auf Natur. Freier Zugang zur Natur" veröffentlicht
2) Mountainbike-Rechtslage in Deutschland
3) Neues Buch zum Tourismus-Protokoll der Alpenkonvention
4) Zweitägiges Rechtsseminar mit Wolfgang Stock im September 2022

 

 

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Studie „Recht auf Natur. Freier Zugang zur Natur" veröffentlicht

 

Am 29. April 2022 wurde das Ergebnis eines mehrjährigen Projektes der Universität Innsbruck und des Büros für Freizeitrecht veröffentlicht: Die Studie „Recht auf Natur. Freier Zugang zur Natur". Sie wurde im Auftrag der neun Arbeiterkammern, der Naturfreunde Österreich und des Österreichischen Alpenvereins erstellt und zeigt auf: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für rechtliche Verbesserungen für die Erholungssuchenden.

 

Die aktuelle österreichische Rechtslage für den Zugang zur Natur ist unzureichend. Es gibt zwar zahlreiche Bestimmungen, die der Bevölkerung recht weitgehenden Zugang zur Natur garantieren. Vielfach bestehen aber Rechtslücken, die nur durch Interpretationen geschlossen werden können. Dort, wo ein Zugangsrecht besteht, wird es durch zahlreiche Ausnahmebestimmungen und Beschränkungsmöglichkeiten durchlöchert.

 

Deshalb steht den politischen Entscheidungsträger:innen jetzt ein Entwurf für ein Grundrecht auf Natur in der österreichischen Verfassung zur Verfügung.

 

Hier die Studie:

https://bit.ly/3z4mgkm

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Mountainbike-Rechtslage in Deutschland

 

Sich einen Überblick über die Rechtslage zum Radfahren außerhalb öffentlicher Straßen zu verschaffen, ist ein schwieriges Unterfangen. In der Schweiz regeln die Kantone und in Italien die Provinzen, welche Wege befahren werden dürfen. Und auch innerhalb Deutschlands bestehen starke Unterschiede, wer wo und auf welchen Wegen fahren darf.

 

Hier eine Übersicht des DAV über die Rechtslage in den deutschen Bundesländern:

https://bit.ly/3GsXL2b

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Neues Buch zum Tourismus-Protokoll der Alpenkonvention

 

In der Schriftenreihe zur Alpenkonvention wird am 15. Juni 2022 Band 6 erscheinen: Kuncio/​Schmid (Hrsg), Das Protokoll "Tourismus" der Alpenkonvention. Darin enthalten ist ein Beitrag von mir: Stock, Rechtliche Möglichkeiten der BesucherInnenlenkung.

 

Das Protokoll "Tourismus" der Alpenkonvention wurde zwischen den Alpenstaaten und der Europäischen Union als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen und ist in Österreich seit 2002 geltendes Recht. Sein Ziel ist es, die mit dem Tourismus einhergehenden wirtschaftlichen Interessen mit den bestehenden ökologischen Erfordernissen in Einklang zu bringen und so eine nachhaltige Entwicklung im Alpenraum sicherzustellen.

 

Die Daten zum Buch: 219 Seiten, broschiert, 42 Euro, Verlag Österreich

ISBN: 978-3-7046-8914-6 (Print)

Erscheinungsdatum: 15. Juni 2022

 

Bestellung:

https://bit.ly/3NNm51f

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Zweitägiges Rechtsseminar mit Wolfgang Stock im September 2022

 

Der Fonds Gesundes Österreich veranstaltet im Burgenland ein zweitägiges Rechtsseminar zu Fragen des Freizeitsports.

Termin: Donnerstag 15. – Freitag 16. September 2022, jeweils von 9.00 bis 17.00 Uhr

Ort: Hotel Telegraph, Schulgasse 23, 7400 Oberwart

Teilnahmegebühr: EUR 100,-

 

Die Themen:

  • Kann ich eine Laufveranstaltung über fremden Grund planen?
  • Bestehen besondere Vorschriften für Veranstaltungen mit Kindern?
  • Was muss ich bei der Organisation eines Radwandertages beachten?
  • Was bedeutet „Benutzung der Geräte auf eigene Gefahr"?
  • Macht es einen Unterschied, ob ein Entgelt verlangt wird oder nicht?
  • Wer haftet wie? Veranstalter:in, Trainer:in, Teilnehmer:in etc.?
  • Gibt es eine Fortbildungsverpflichtung für Trainer:innen?
  • Wann müssen von einer Trainingsperson welche Anweisungen gegeben werden?
  • Welche Besonderheiten gelten bei sportlichen Wettkämpfen mit Jugendlichen?
  • Wer gilt als Halter:in eines Weges und genügt es, bei schadhaften Wegen Warntafeln aufzustellen?
  • Welche Haftungsvorschriften gelten für Aussichtstürme und Schautafeln?
  • Gibt es rechtliche Vorgaben für Sportplätze, Badeanlagen, Wanderwege, Fitnessparcours und Langlaufloipen?

Anmeldung bis 1. September 2022 hier:

https://bit.ly/3lXKO73
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Mit lieben Grüßen
Wolfgang Stock
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Dr. Wolfgang Stock, Am Sonnenhang 35, 8072 Fernitz-Mellach


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