Freizeitrecht-Newsletter Nr. 77, 06/2023

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 77, 06/2023

Büro für Freizeitrecht
Wolfgang Stock

Newsletter-Inhalt

 

  1. OGH zu Shared Trails
  2. Broschüre „Berg frei – Weg frei!?" in dritter Auflage erschienen
  3. Bergsport und Klimawandel
  4. Fließgewässerfreizeit
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OGH zu Shared Trails

 

In der Entscheidung vom 21.03.2023, 2 Ob 38/23m, befasste sich der OGH mit dem Verhalten eines Fußgängers auf einem Weg, der von Fußgängern und Radfahrern benützt werden kann. Sein Fazit: Aus dem Gesetz lässt sich nicht ableiten, dass ein Fußgänger auf einer für Fußgänger bestimmten Verkehrsfläche, die auch von Radfahrern benutzt werden darf, rechts gehen muss bzw. sich nur auf der rechten Hälfte des Weges bewegen darf. Auch sind  Fußgänger nicht gehalten, den äußersten Straßenrand zu benutzen.

 

Wichtig war aber dabei, dass es sich beim Weg um keine Fahrbahn gehandelt hatte: Die in der Entscheidung vom 27.06.2022, 2 Ob 64/22h, vertretene Rechtsansicht, dass bei einem Geh- und Radweg iSd § 2 Abs 1 Z 11a StVO keine Fahrbahn vorliegt, gilt damit auch für den hier vorliegenden Weg. Auch bei der gegenständlichen Verkehrsfläche ist wegen der vom Privateigentümer vorgenommenen Widmung (gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern) nicht zwischen einem für den Fahrzeugverkehr bestimmten Teil der Straße (Fahrbahn) und den für den Fußgängerverkehr bestimmten, von der Fahrbahn abgegrenzten Straßenteilen bzw. als solchen gekennzeichneten Wegen zu unterscheiden.

 

Mein Fazit: Diese Rechtsauffassung würde somit wohl auch bei der Freigabe von Forststraßen für das Radfahren zur Anwendung kommen.

 

Hier die Entscheidung im Volltext:

https://tinyurl.com/2p9vpsux

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Broschüre „Berg frei – Weg frei?!" in dritter Auflage erschienen

 

Die von mir verfasste und bei den Naturfreunden Österreich kostenlos erhältliche 34-seitige Broschüre über das Wegerecht ist ein Leitfaden für alle, die im freien Gelände unterwegs sind. Sie bietet einen Überblick darüber, was man machen darf und was nicht. Für die vorliegende Neuauflage mit Stand 1.5.2023 wurden neue gesetzliche Bestimmungen (insbesondere jagdrechtliche Änderungen) und Judikatur (z.B. eine interessante Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich zur Benutzung von Feldwegen) eingearbeitet. Zusätzlich habe ich die Thematik „Treppelwege und Uferbegleitwege" neu aufgenommen.

 

Bestellung bzw. Download:

https://tinyurl.com/2p9rdbsr

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Bergsport und Klimawandel

 

Eine nicht nur juristisch interessante Veranstaltung („Verkehrsrechtstag 2023") findet am 19. Oktober 2023, 09.15 bis 16.00 Uhr, im Learning Center (LC) der WU Wien statt. Neben Themen wie Digitalisierung im Straßenverkehr und Gleichbehandlung im Verkehrsrecht wird es auch einen Arbeitskreis „Bergsport und Klimawandel" geben. Die Teilnahme ist kostenlos. Das vollständige Programm wird im Juli zur Verfügung stehen. Nähere Informationen können unter www.verkehrsrechtstag.at eingesehen werden.

 

Anmeldung:

https://tinyurl.com/dxxva2xu

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Fließgewässerfreizeit

 

Fließgewässer üben auf Menschen einen besonderen Reiz aus und haben auch einen bedeutsamen Freizeitwert, insbesondere für den Wassersport. Den dabei entstehenden Interessenkollisionen versucht die Rechtsordnung durch Nutzungsregelungen und Nutzungsbeschränkungen entgegenzuwirken.

 

Damit bieten diese wasser-, schifffahrts- und naturschutzrechtlichen Regelungen aber auch ein anschauliches Beispiel für die ganze Breite möglicher Besucherlenkungsmaßnahmen. Die von mir erstellte Broschüre beinhaltet die österreichweit wichtigsten Regelungen zur Freizeitnutzung von Fließgewässern. Sie wird durch ein kleines Register geografischer Bezeichnungen und ein umfangreiches Sachregister ergänzt.

 

Erhältlich ist die Broschüre zu diesem Sommer-Thema bei der Fa. Easykanu um 7 Euro:

https://tinyurl.com/bdhku94r

 

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Mit sommerlichen Grüßen
Wolfgang Stock
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Dr. Wolfgang Stock, Am Sonnenhang 35, 8072 Fernitz-Mellach


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