Freizeitrecht-Newsletter Nr. 31, 05/2011
Freizeitrecht-Newsletter Nr. 31, 05/2011 1. Neues im Veranstaltungsrecht 2. Netzwerk Freizeitorganisation: Fa. OIKOS 3. Literaturtipps: Bäume, Seilbahnen, Urlaub und Zimmervermietung 4. Freizeitrecht in Bayern 5. In eigener Sache 1. NEUES IM VERANSTALTUNGSRECHT Sport- und Freizeitveranstalter fragen mich immer wieder, inwieweit es ihre Pflicht ist, nur solche Personen teilnehmen zu lassen, die die betreffende Sportart beherrschen. (Beispiele: Reiten, Bogenschießen usw.) Der OGH hat sich jüngst (15. 12. 2010, 4 Ob 114/10h) zu den Informationspflichten eines (Jagd-)Veranstalters geäußert. Demnach besteht kein Zweifel, dass der Veranstalter einer Jagd nur solchen Personen die Teilnahme gestatten darf, von deren jagdlicher Betätigung keine Gefahr für Leben und Gesundheit der anderen Teilnehmer ausgeht. Dies setzt den Erwerb entsprechender Kenntnisse und Fähigkeiten und damit im Regelfall die Ablegung der in den Landesjagdgesetzen vorgesehenen Jägerprüfung voraus. Diese Pflicht d