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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 52, 12/2015

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 52, 12/2015 1. OGH zur Ersitzung eines Wegerechtes („Auf Widerruf freiwillig gestatteter Durchgang“) 2. FIS-Regeln in einer Datenbrille 3. Tipps für Buchgeschenke 4. Rechtsinformationen für Silvester 5. Was erwartet uns aus freizeitrechtlicher Sicht im Jahr 2016?     OGH zur Ersitzung eines Wegerechtes („Auf Widerruf freiwillig gestatteter Durchgang“)   In dieser OGH-Entscheidung (28.10.2015, 9 Ob 57/15w) ging es um das Problem des für die Ersitzung eines Wegerechts erforderlichen guten Glaubens. Bekanntlich kann ein Wegerecht nur dann ersessen werden, wenn der Wegbenutzer während der gesamten Ersitzungszeit redlich ist, also wenn er glauben kann, dass ihm die Ausübung des Rechts zusteht. Eine vom Eigentümer des Wegs angebrachte Hinweistafel mit der (oder einer inhaltsgleichen) Aufschrift „Durchgang bis auf Widerruf gestattet“ ermöglicht zwar die gestattete Nutzung des Wegs, begründet aber noch kein Recht dazu.   Mein Fazit für alle, die ein angeblich erses...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 51, 11/2015

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 51, 11/2015   1. OGH zur Haftung für ein Spielplatz-Klettergerüst 2. Wien: Podiumsdiskussion zur Freizeitnutzung der Natur am 19.11.2015 3. Namensrechtliche Bedenken gegen Naturparkvereine 4. „Freizeitführerscheine“: Tiefschneepass in Ramsau am Dachstein 5. Terminvorschau: Fachkonferenz für FußgängerInnen 16./17. Juni 2016     OGH zur Haftung für ein Spielplatz-Klettergerüst   Eine interessante Entscheidung fällte der OGH zur Frage der Haftung für ein privat errichtetes Klettergerüst auf einem allgemein zugänglichen Spielplatz (OGH 8.7.2015, 1 Ob 79/15x): Für die Errichtung eines auf Grund seiner Größe und Zweckbestimmung fest mit dem Boden verbundenen Klettergerüsts gelten die Bestimmungen des (Vorarlberger) Baugesetzes, auch wenn es auf einem – allgemein zugänglichen – Privatgrund errichtet wurde. Danachmüssen Bauwerke und Anlagen nutzungssicher ausgeführt werden.    Der Sachverhalt war folgender: Eine Schulklasse unternahm unter Aufsicht eines Lehrers ei...