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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 13, 02/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 13, 02/2006 1. Neuer Naturpark im Burgenland 2. Veranstaltung zur Erholungsraumnutzung am 24. und 25. März 2006 3. Neues Recht für das Mountainbiking im Trentino 1. NEUER NATURPARK IM BURGENLAND Seit 1.2.2006 hat das Burgenland einen neuen Naturpark: Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.12.2005 über den Naturpark Neusiedler See – Leithagebirge (LGBL 2006/4). Die Rechtsgrundlage dieser Verordnung bildet § 25 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, LGBl 1991/27 idF 2004/58. 2. VERANSTALTUNG ZUR ERHOLUNGSRAUMNUTZUNG AM 24. UND 25. MÄRZ 2006 Diese Tagung in der Steiermark, in Kapellen im Mürzer Oberland, trägt den Titel „Lebensraum – Erholungsraum – Wirtschaftsraum“. Es gibt viele verschiedene Interessensgruppen an nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lebensräumen: optimal nutzbarer Forst - artenreicher, gesunder Wildbestand und ausreichende Möglichkeiten zur Bejagung - Erhaltung seltener oder gefährdeter Le...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 12, 12/2005

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 12, 12/2005 1. Neu ab 1. Jänner 2006: Verbandsverantwortlichkeitsgesetz 2. Freizeitrecht-Bildungsangebote auf einen Blick 3. Büchertipps für den Weihnachtstisch 1. NEU AB 1. JÄNNER 2006: VERBANDSVERANTWORTLICHKEITSGESETZ Mit 1. Jänner 2006 tritt das neue „Unternehmensstrafrecht“ in Kraft. Seit dem Unglück von Kaprun beschäftigt die Frage, ob man nicht auch Unternehmen strafrechtlich belangen können sollte. Das ist nun ab Jänner möglich und betrifft auch den Freizeitbereich (also z.B. Seilbahn- und Schiliftunternehmen, Sportschulen usw.). Zur Verantwortung gezogen werden können nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern generell juristische Personen, also auch Vereine! Sie sind für eine Straftat (z.B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung) ihrer Entscheidungsträger verantwortlich, wenn diese eine Straftat rechtswidrig und schuldhaft begangen haben und für solche von Mitarbeitern, wenn die Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, d...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 11, 05/2005

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 11, 05/2005 1. Danke für die Rückmeldung! 2. Anmeldemöglichkeit für das Symposium „Sport und Haftung“ in Graz 3. Neue Literatur 1. DANKE FÜR DIE RÜCKMELDUNG! Herzlich bedanken möchte ich mich bei all jenen, die mir eine Rückmeldung betreffend den Erhalt des letzten Newsletters gegeben haben. Unabhängig davon, ob sie meiner Empfehlung einer kurzen Antwort gefolgt sind (ich wollte einfach niemandem zusätzliche Mühe machen) oder ob sie doch ein kleines Lob o. ä. angeschlossen haben (worüber ich mich natürlich auch sehr gefreut habe)… Durch die zu erkennende Streuung bin ich soweit beruhigt: Der Newsletter scheint überall dort anzukommen, wo er erwünscht ist. 2. ANMELDEMÖGLICHKEIT FÜR DAS SYMPOSIUM “SPORT UND HAFTUNG” IN GRAZ In der Anlage finden Sie das Detailprogramm des 2. Grazer Sportrechtsforums zu den Themen Veranstalterhaftung für Sportevents, Haftung für defekte Sportgeräte, Waldeigentümerhaftung, Haftung von Wintersportzentren, Sportlern,...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 10, 04/2005

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 10, 04/2005 1. Buch „Trendsportarten und Wegefreiheit“ erschienen 2. Vorschau: Symposium „Sport und Haftung“ in Graz 3. Neues aus dem Landesrecht: OÖ und Tirol 4. Newsletter erhalten? 1. BUCH „TRENDSPORTARTEN UND WEGEFREIHEIT“ ERSCHIENEN Die Vorträge des Symposiums „Trendsportarten und Wegefreiheit“ vom 5. März 2004 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz sind nun als Buch erhältlich: Hinteregger (Hg.), Trendsportarten und Wegefreiheit, Verlag Österreich, Wien 2005. Es bildet Band 1 der neu geschaffenen Reihe „Schriften zum Sportrecht“, hg. von Monika Hinteregger und Gert-Peter Reissner. Das 237 Seiten umfassende Werk ist meines Erachtens die derzeit qualifizierteste Bearbeitung der Rechtsfragen von outdoor-Freizeit in Österreich. Bestellmöglichkeit: Verlag Österreich GmbH, Kandlgasse 21, 1070 Wien, Tel.: 01-61077-315, Fax: 01-61077-589, e-mail: order@verlagoesterreich.at, www.verlagoesterreich.at Preis: EUR 34,80 2. VO...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 9, 12/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 9, 12/2004 1. Neues aus dem Landesrecht (Burgenland, Tirol, Vorarlberg) 2. Ersitzung einer Schiabfahrt/ eines Weges durch Gemeinden, Seilbahnunternehmen oder alpine Vereine: OGH-Entscheidung 3. Plattform der Naturvermittler eingerichtet 1. NEUES AUS DEM LANDESRECHT BURGENLAND: Im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz wurden die Bestimmungen über Naturparke geändert (LGBl 2004/58, versendet am 8. Oktober 2004). § 25 Absatz 1 bestimmt nun, dass sich ein Naturpark über eine Fläche von mindestens 5 Gemeinden erstrecken muss. Während es sich bisher um Gebiete handelte, „die sich in hervorragendem Maße für die Erholung und Vermittlung von Wissen über die Natur oder die historische Bedeutung eines Gebietes eignen und in denen die Voraussetzungen für eine fachliche Information und Betreuung gegeben sind“, normiert nun § 25 Abs 1 lit b, dass ein Naturpark für „eine touristische Nutzung unter Wahrung des Schutzzweckes besonders geeignet“...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004 1. Rechtsauffassung der Bundesforste zur Betretungsfreiheit im Wald 2. Neue Literatur 3. Fortbildungsprogrammplanung für 2005 4. Internes 1. RECHTSAUFFASSUNG DER BUNDESFORSTE ZUR BETRETUNGSFREIHEIT IM WALD Für Berg- und Schiführer, gewerbliche Fremdenführer, Wanderführer, Naturerlebnisführer, Führer alpiner Vereine wird es eng in der Natur: Nach einem Urteil des OGH, worin ein Wildbiologe in Tirol verurteilt wurde, weil er Dachsbeobachtungsexkursionen zur Nachtzeit durchgeführt und damit eine vorsätzliche Beunruhigung des Wildes verursacht hatte (siehe Newsletter 7-02/2004), gibt es nun eine beunruhigende Rechtsauffassung der Österreichischen Bundesforste. Ich habe auf Grund einiger Anlassfälle, in denen regionale öbf-Förster Wanderführern, die von ihren Gruppen kleine Unkostenbeiträge bekommen hatten, das Betretungsrecht im Wald gemäß § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes strittig gemacht haben, die öbf um eine Stellungnahme gebeten. Diese i...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 7, 02/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 7, 02/2004 1. Neue Literatur 2. Zur Erinnerung: Symposium "Trendsportarten und Wegefreiheit": 5. März! 3. Vorsicht bei Tierbeobachtungsexkursionen: neues OGH-Urteil 4. Schwerpunkt: Wellness-Recht 1.NEUE LITERATUR Interessante neue Bücher zum Forstrecht, Wasserrecht, Medizinrecht und Wegerecht sind seit kurzer Zeit am Markt: Das Buch von Franz Jäger "Forstrecht" (Verlag Österreich, Wien 2003, 770 Seiten, EUR 69,-) ist eine kommentierte Ausgabe forstrechtlicher Gesetze und Verordnungen. Freizeitrechtlich besonders interessant sind die §§ 33 bis 36 (Benützung des Waldes zu Erholungszwecken) sowie die Forstliche Kennzeichnungsverordnung. Das Buch stellt derzeit die einzige kommentierte Forstgesetzausgabe dar, die die große Forstrechtsnovelle 2002 eingearbeitet hat. Im Buch "Wasserrechtsgesetz" von Oberleitner (Verlag Manz, Wien 2004, 586 Seiten, EUR 108,-) ist die WRG-Novelle 2003, die die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie u...