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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 43, 02/2014

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 43, 02/2014   1.      Seit 1.1.2014: Bergführerwesen in der Schweiz neu geregelt 2.      Wintersportunfalltabelle         3.      Neue Literatur 4.      Neue Rechtsvorschriften 5.      Was bringt uns das Jahr 2015? 6.      Neues Thema: Kulturfreizeitrecht 7.      Termine     SEIT 1.1.2014: BERGFÜHRERWESEN IN DER SCHWEIZ NEU GEREGELT   Am 1. Januar 2014 traten in der Schweiz das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskG, SR 935.91) vom 17. Dezember 2013 sowie die Verordnung über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten (RiskV, SR 935.911) vom 30. November 2013 in Kraft. Weitere Risikoaktivitäten sind z.B. Canyoning, River-Rafting und Bungee-Jumping. Der Zweck der neuen Regelungen ist die Verbesserung des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit der Kunden (Sicherheitsmanagement-Systeme). Die Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflichtversicherung wurde mit 5 Millionen Franken festgesetzt. ...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 42, 09/2013

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 42, 09/2013 1. Artikel über Zelten – Biwakieren – Lagern: Begriff des Rastens 2. VwGH: Campingplatzstraße als Straße mit öffentlichem Verkehr 3. OGH: Keine Haftung für bloße Wegweisungsbeschilderung 4. OGH: Geburtstagsparty in einem Heustadl 5. Schweiz: Wegehaftung in Schutzgebieten und neue Gesetzesinitiative 6. Neue Literatur: Recht für Radfahrer 7. Tourismusrecht in Kroatien 8. Ideen und Vorhaben Artikel über Zelten – Biwakieren – Lagern: Begriff des Rastens In meinem Artikel über „Zelten – Biwakieren – Lagern. Rechtsbegriffe in Naturschutz und Schutzgebietstourismus“ (ZVR 07/08/2013, S. 231-234) thematisiere ich – unter Einbeziehung neuerer deutscher Literatur – den Begriff des Rastens. Forstrechtlich ist z.B. zu unterscheiden zwischen dem zustimmungspflichtigen „Lagern bei Dunkelheit“ (§ 33 Abs 3 ForstG) und den beiden Gegenteilen, „Nicht-Lagern bei Dunkelheit“ und „Lagern bei Tag(eslicht)“. Diese beiden Aufenthaltsformen fallen unter di...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 41, 07/2013

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 41, 07/2013 1. Artikel über Zelten – Biwakieren – Lagern 2. Wann haften Kinder? Am Beispiel eines Auffahrunfalls auf einer Sommerrodelbahn 3. Aktuelle Rechtstipps fürs Rad Fahren 4. Neue Rechte für Eisenbahnfahrgäste seit 1. Juli 2013 5. UVS Tirol: Wegeservituten und Betriebsanlagen 6. Freizeitrecht in Skandinavien     Artikel über Zelten – Biwakieren – Lagern   In der Sommer-Ausgabe 2013 der ZVR (Zeitschrift für Verkehrsrecht) wird ein Artikel von mir über „Zelten – Biwakieren – Lagern. Rechtsbegriffe in Naturschutz und Schutzgebietstourismus“ veröffentlicht werden. Zahlreiche Rechtsvorschriften – insbesondere das Forstgesetz sowie die Nationalpark- und Naturschutzgesetze und Schutzgebietsverordnungen – verbieten das Schlafen in der freien Natur. Dabei erschweren nicht nur landes- und gebietsweise stark unterschiedliche Normen, sondern vor allem auch terminologische Unklarheiten den Überblick, was beim Übernachten in Wäldern und Bergen erlaubt und was verb...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 40, 04/2013

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 40, 04/2013 1. Rechtliche Grenzen beim Fotografieren von Personen 2. Haftung für Bäume 3. Kann ein Freizeitunfall zugleich ein Arbeitsunfall sein? 4. Neu ab 1. Mai 2013: Schlichtungsstelle für Verbraucher 5. Kurzüberblick über Recht und Haftung beim Mountainbiken Rechtliche Grenzen beim Fotografieren von Personen Während es im letzten Freizeitrecht-Newsletter (Nr. 39, 02/2013) um die Verwendung von Fotos ging, steht diesmal die Anfertigung von Personenfotos im Vordergrund. Der OGH kommt nämlich in einer neuesten Entscheidung vom 27. 2. 2013 (6 Ob 256/12h), in der der erkennende Senat von der bisherigen Rechtsprechung abgeht und sich der Auffassung des deutschen Bundesgerichtshofs anschließt, zum Ergebnis, dass eine Fotoaufnahme, auf der die abgebildete Person deutlich zu identifizieren ist, in der Regel nur mit Einwilligung zulässig ist. (Ohne ein derartiges Einverständnis liege ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor. Das Recht ...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 39, 02/2013

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 39, 02/2013 1. Seilbahnrecht 2. Freizeit-Konsumentenrechte  3. Neue Literatur im Tourismusbereich 4. OGH zur Beschilderung von Forststraßen 5. Freizeitveranstalter: Vorsicht vor der Verwendung von Fotos mit Kunden! SEILBAHNRECHT Seilbahnen zählen zu den bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren im österreichischen Tourismus. Lange Zeit wurde diesem Umstand in der rechtswissenschaftlichen Literatur kaum Rechnung getragen. Die Zeiten haben sich geändert. Nun liegen bereits drei umfassende Werke zum Seilbahnrecht vor: - Christoph Haidlen, Das österreichische Seilbahnrecht, Handbuch für die Praxis, Linde Verlag, 656 Seiten, 2. Auflage (2010) - Reinhart Kuntner / Leopold Flasch, Seilbahnrecht, SeilbG, UUG, VAIG und Verordnungen (SchleppVO, SeilbÜV, VWaSeilb, VgBSeil, AVO Verkehr, Melde-VO Seilb), ÖGB Verlag, 420 Seiten (2011) - Stefanie Schnorr, Österreichisches Seilbahnrecht, Verlag Österreich, 173 Seiten (2013) Der Schwerpunkt liegt bei den Werken von Haidlen und Schn...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 38, 11/2012

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 38, 11/2012 1. Jahrbuch „Sicherheit im Bergland 2012“ erschienen 2. Mein neues Buch: Rechte und Pflichten in der Gastronomie 3. Aktuelle Rechtsprechung des OGH: Pistenunfall nach Betriebsschluss 4. Weitere Bücher für den Weihnachtstisch 5. Terminvorschau 2013 JAHRBUCH „SICHERHEIT IM BERGLAND 2012 ERSCHIENEN In der Jahrbuchreihe des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit ist nun der Band „Sicherheit im Bergland 2012“ erschienen. Er enthält u. a. Beiträge von Dalia Tanczos (Eigenverantwortung in der österreichischen Rechtsordnung  Fiktion oder Realität?), Klaus Weber (Touren auf Skipisten in Deutschland) und von mir: Wolfgang Stock: Rechtliche Handlungspflichten bei Alpinunfällen. Das Jahrbuch kann direkt beim Kuratorium für Alpine Sicherheit bestellt werden:  http://www.alpinesicherheit.at/index.php?menuid=2536 MEIN NEUES BUCH: RECHTE UND PFLICHTEN IN DER GASTRONOMIE Wer hat sich nicht schon einmal beim Essen und Trinken im Gasthaus ärgern müssen...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 37, 10/2012

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 37, 10/2012 1. Achtung Freizeitveranstalter: Haftung bei Verbundangeboten 2. Steiermark: Neues Veranstaltungsgesetz ab 01.11.2012 in Kraft 3. UNESCO-Weltkulturerbe-Liste 4. Jahrbuch Tourismusrecht 2012 erschienen ACHTUNG FREIZEITVERANSTALTER: HAFTUNG BEI VERBUNDANGEBOTEN Wie bereits im Freizeitrecht-Newsletter Nr. 18, 10/2007 („Freizeitangebote: Expansion durch Kooperation erhöht Haftungsrisiko!“) erwähnt, gilt bei Verbundangeboten betreffend die Haftung das Prinzip „Einer für alle!“ Das hat der OGH jüngst (30.08.2012, 2 Ob 206/11z) in Bezug auf Unternehmen eines Verkehrsverbundes entschieden, denn mit dem Erwerb einer Monatskarte sei bereits der Beförderungsvertrag begründet worden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20120830_OGH0002_0020OB00206_11Z0000_000/JJT_20120830_OGH0002_0020OB00206_11Z0000_000.html Bereits 2007 (16.01.2007, 4 Ob 251/06z) hatte der OGH entschieden: Die Eigenschaft als Erfüllungsgehilfe nach § 1313a ABGB hängt nicht davon ...