Posts

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 10, 04/2005

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 10, 04/2005 1. Buch „Trendsportarten und Wegefreiheit“ erschienen 2. Vorschau: Symposium „Sport und Haftung“ in Graz 3. Neues aus dem Landesrecht: OÖ und Tirol 4. Newsletter erhalten? 1. BUCH „TRENDSPORTARTEN UND WEGEFREIHEIT“ ERSCHIENEN Die Vorträge des Symposiums „Trendsportarten und Wegefreiheit“ vom 5. März 2004 an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz sind nun als Buch erhältlich: Hinteregger (Hg.), Trendsportarten und Wegefreiheit, Verlag Österreich, Wien 2005. Es bildet Band 1 der neu geschaffenen Reihe „Schriften zum Sportrecht“, hg. von Monika Hinteregger und Gert-Peter Reissner. Das 237 Seiten umfassende Werk ist meines Erachtens die derzeit qualifizierteste Bearbeitung der Rechtsfragen von outdoor-Freizeit in Österreich. Bestellmöglichkeit: Verlag Österreich GmbH, Kandlgasse 21, 1070 Wien, Tel.: 01-61077-315, Fax: 01-61077-589, e-mail: order@verlagoesterreich.at, www.verlagoesterreich.at Preis: EUR 34,80 2. VO...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 9, 12/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 9, 12/2004 1. Neues aus dem Landesrecht (Burgenland, Tirol, Vorarlberg) 2. Ersitzung einer Schiabfahrt/ eines Weges durch Gemeinden, Seilbahnunternehmen oder alpine Vereine: OGH-Entscheidung 3. Plattform der Naturvermittler eingerichtet 1. NEUES AUS DEM LANDESRECHT BURGENLAND: Im Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz wurden die Bestimmungen über Naturparke geändert (LGBl 2004/58, versendet am 8. Oktober 2004). § 25 Absatz 1 bestimmt nun, dass sich ein Naturpark über eine Fläche von mindestens 5 Gemeinden erstrecken muss. Während es sich bisher um Gebiete handelte, „die sich in hervorragendem Maße für die Erholung und Vermittlung von Wissen über die Natur oder die historische Bedeutung eines Gebietes eignen und in denen die Voraussetzungen für eine fachliche Information und Betreuung gegeben sind“, normiert nun § 25 Abs 1 lit b, dass ein Naturpark für „eine touristische Nutzung unter Wahrung des Schutzzweckes besonders geeignet“...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 8, 09/2004 1. Rechtsauffassung der Bundesforste zur Betretungsfreiheit im Wald 2. Neue Literatur 3. Fortbildungsprogrammplanung für 2005 4. Internes 1. RECHTSAUFFASSUNG DER BUNDESFORSTE ZUR BETRETUNGSFREIHEIT IM WALD Für Berg- und Schiführer, gewerbliche Fremdenführer, Wanderführer, Naturerlebnisführer, Führer alpiner Vereine wird es eng in der Natur: Nach einem Urteil des OGH, worin ein Wildbiologe in Tirol verurteilt wurde, weil er Dachsbeobachtungsexkursionen zur Nachtzeit durchgeführt und damit eine vorsätzliche Beunruhigung des Wildes verursacht hatte (siehe Newsletter 7-02/2004), gibt es nun eine beunruhigende Rechtsauffassung der Österreichischen Bundesforste. Ich habe auf Grund einiger Anlassfälle, in denen regionale öbf-Förster Wanderführern, die von ihren Gruppen kleine Unkostenbeiträge bekommen hatten, das Betretungsrecht im Wald gemäß § 33 Absatz 1 des Forstgesetzes strittig gemacht haben, die öbf um eine Stellungnahme gebeten. Diese i...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 7, 02/2004

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 7, 02/2004 1. Neue Literatur 2. Zur Erinnerung: Symposium "Trendsportarten und Wegefreiheit": 5. März! 3. Vorsicht bei Tierbeobachtungsexkursionen: neues OGH-Urteil 4. Schwerpunkt: Wellness-Recht 1.NEUE LITERATUR Interessante neue Bücher zum Forstrecht, Wasserrecht, Medizinrecht und Wegerecht sind seit kurzer Zeit am Markt: Das Buch von Franz Jäger "Forstrecht" (Verlag Österreich, Wien 2003, 770 Seiten, EUR 69,-) ist eine kommentierte Ausgabe forstrechtlicher Gesetze und Verordnungen. Freizeitrechtlich besonders interessant sind die §§ 33 bis 36 (Benützung des Waldes zu Erholungszwecken) sowie die Forstliche Kennzeichnungsverordnung. Das Buch stellt derzeit die einzige kommentierte Forstgesetzausgabe dar, die die große Forstrechtsnovelle 2002 eingearbeitet hat. Im Buch "Wasserrechtsgesetz" von Oberleitner (Verlag Manz, Wien 2004, 586 Seiten, EUR 108,-) ist die WRG-Novelle 2003, die die EU-Wasser-Rahmenrichtlinie u...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 6, 12/2003

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 6, 12/2003 1. Wichtige Veranstaltung zur Wegefreiheit 2. Zur Erinnerung: Neues auf der Schipiste (FIS-Regeln 2003) 3. OGH: Zur Haftung beim Snowtubing 4. Freizeitrecht-Folder wieder lieferbar 1. WICHTIGE VERANSTALTUNG ZUR WEGEFREIHEIT Das Symposium „Trendsportarten und Wegefreiheit“ am Freitag, 5. März 2004 (Resowi-Zentrum der Universität Graz) wird juristisch ergiebig, aber auch für Nichtjuristen verständlich sein. Programm: 09.00 – 09.30 Uhr: Begrüßung 09.30 – 10.15 Uhr: Die geschichtliche Entwicklung der Wegefreiheit (Steppan) 10.15 – 10.45 Uhr: Pause 10.45 – 11.15 Uhr: Wandern, Klettern, Alpinbergsteigen (Hinteregger) 11.15 – 11.45 Uhr: Beschränkungen der Wegefreiheit durch Forst- und Jagdrecht (Stock) 11.45 – 12.15 Uhr: Mountainbiking (Reissner) 12.15 – 12.45 Uhr: Diskussion 12.45 – 14.00 Uhr: Mittagspause 14.00 – 14.30 Uhr: Wegenutzung und Wegeerhaltung (Merli) 14.30 – 15.00 Uhr: Canyoning, Paddeln, Kanu und Floßfahren (Hattenberge...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 5, 09/2003

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 5, 09/2003 1. Büro für Freizeitrecht: Neue Adresse 2. Neues aus dem Bundes- und Landesrecht 3. Veranstaltungen im Herbst 1. BÜRO FÜR FREIZEITRECHT: NEUE ADRESSE Das „Büro für Freizeitrecht“ hat seit 1. Oktober 2003 eine neue (zusätzliche) Postadresse und Telefonnummer: Das Hauptbüro ist in den Süden von Graz gesiedelt: 8072 Fernitz bei Graz, Mellach, Am Sonnenhang 35, Tel.: 03135-80947. Das Büro in 8010 Graz, Sandgasse 23a/17, Tel.: 0316-426172, bleibt vorerst als Stadtbüro bestehen. Sie erreichen mich unter einer der beiden obigen Telefonnummern oder aber auch unter der Grazer Nummer 0316-82568874. Ein Tipp noch: Wenn Sie Zeit (und etwas Geduld) haben und mit mir plaudern möchten, erwischen Sie mich schon an einer dieser drei Nummern. Wenn Sie aber ein dringliches Anliegen haben, ist es besser zu mailen: wolfgang.stock@gmx.at. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass auch ein Freizeitrechtler Freizeit braucht und daher kein Handy im Dauerbetri...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 4, 05/2003

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 4, 05/2003 1. Neues aus dem Landesrecht 2. Vierter Fakultätstag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz: Thema „Kunst im Recht“ 3. „Mythos Pferd“ – Die steirische Landesausstellung in Piber 4. Freizeitrecht-Themen und Forschungsfinanzierungsquellen 1. NEUES AUS DEM LANDESRECHT WIEN: Mit Verordnung der Wiener Landesregierung vom 18. Februar 2003 wurde eine neue Nationalpark-Verordnung betreffend den Nationalpark Donauauen erlassen. (Grundlage: §§ 4 Abs 1 sowie 5 Abs 2 des Wiener Nationalparkgesetzes, LGBl Nr. 37/1996, zuletzt geändert durch LGBl Nr. 111/2001). In der Anlage sind die einzelnen Nationalparkteile (Naturzonen und Außenzonen) kartographisch neu dargestellt. TIROL: Mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 25. Februar 2003 wurden Durchführungsbestimmungen zum Tiroler Bergwachtgesetz 2003 (LGBl Nr. 90/2002) erlassen. Themen sind unter anderem die Fortbildung der Bergwächter, ihre Dienstausweise und Einsatzge...