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Freizeitrecht-Newsletter Nr. 18, 10/2007

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 18, 10/2007 1. Jagdpächter gegen Tagesmütter: Außergerichtliche Einigung 2. Freizeitangebote: Expansion durch Kooperation erhöht Haftungsrisiko 3. Tirol: Recht der Naturhöhlenführer neu geregelt 4. Neue Publikation von Wolfgang Stock: Haltestellenrecht 5. Neu: Kennzeichentafel für Fahrradträger 1. JAGDPÄCHTER GEGEN TAGESMÜTTER: AUSSERGERICHTLICHE EINIGUNG Wie im letzten Newsletter mitgeteilt wurde in Niederösterreich eine Unterlassungsklage von Jagdpächtern gegen einen „Waldkindergarten“ eingebracht. Sie befürchteten, dass die Ruhe des Wildes durch die täglichen Besuche der Kinder gestört würde. Nun konnte der Streit beigelegt werden, da ein anderes geeignetes Grundstück zur Verfügung steht. Herzlichen Glückwunsch den betroffenen Tagesmüttern! Eine gerichtliche (oder gesetzliche) Klärung über die Reichweite der Erholungsnutzung des Waldes steht aber weiterhin aus… 2. FREIZEITANGEBOTE: EXPANSION DURCH KOOPERATION ERHÖHT HAFTUNGSRISIKO Freizeitan...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 17, 06/2007

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 17, 06/2007 1. Aus der Gesetzgebung: Biosphärenparks in Kärnten 2. Aus der Gerichtswelt: Jagdpächter gegen Tagesmütter 3. Freizeitberufsrecht: Vorarlberger Schischulgesetz zum Teil verfassungswidrig 1. AUS DER GESETZGEBUNG: BIOSPHÄRENPARKS IN KÄRNTEN Kärnten hat mit dem Landesgesetzblatt Nr. 25/2007 sein Nationalparkgesetz umbenannt. Es heißt nun „Gesetz über die Errichtung von Nationalparks und Biosphärenparks (Kärntner Nationalpark- und Biosphärenparkgesetz - K-NBG)“. Den Biosphärenparks ist ein eigenes Hauptstück (Nr. 2) mit den §§ 19 bis 30 gewidmet. Nach Niederösterreich, Vorarlberg und Wien ist es nun soweit ersichtlich das vierte Bundesland, das Biosphärenparks gesetzlich geregelt hat. Die Kärntner Neuerungen sind mit 1. Juni 2007 in Kraft getreten. 2. AUS DER GERICHTSWELT: JAGDPÄCHTER GEGEN TAGESMÜTTER Beim Landesgericht St. Pölten ist derzeit eine Unterlassungsklage mehrerer Jagdpächter gegen drei Caritas-Tagesmütter anhängig. Ihr „D...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 16, 12/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 16, 12/2006 1. Neues Buch „Sport und Haftung“ 2. Steiermark: Neue Kennzeichnung von Wildschutzgebieten 3. Tirol: Neuer Naturpark „Ötztal“ 1. NEUES BUCH „SPORT UND HAFTUNG“ Monika Hinteregger und Gert-Peter Reissner, beide Professoren an der Universität Graz haben im Verlag Österreich einen Tagungs-Sammelband zum Thema „Sport und Haftung“ herausgegeben. In diesem Buch werden auf 225 Seiten Haftungsprobleme im Sportbereich einer umfassenden rechtlichen Analyse unterzogen. Ein passendes Weihnachtsgeschenk für alle, die ihre sportlichen Aktivitäten auch rechtlich reflektieren (wollen/sollen/müssen). Erhältlich um EUR 32,80,-- in gut sortierten Buchhandlungen oder im Verlag Österreich, Tel.: 01-610-77315 2006, order@verlagoesterreich.at bzw. www.verlagoesterreich.at . 2. STEIERMARK: NEUE KENNZEICHNUNG VON WILDSCHUTZGEBIETEN Im letzten Newsletter vom September habe ich angekündigt, dass auch in der Steiermark laut Landesagrarrechtsabteilung eine Verord...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 15, 09/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 15, 09/2006 1. Das ultimative Freizeitrechtsbuch ist da! 2. Wegefreiheit in Jagdsperrgebieten 3. Neue Rechtsvorschriften für Paragleiter und Hängegleiter 1. DAS ULTIMATIVE FREIZEITRECHTSBUCH IST DA! Nachdem mein Buch „ABC des Freizeitrechts“ schon lange vergriffen war, wurde ich immer wieder auf eine Neuauflage angesprochen. Nun ist es so weit: neu, anders und kompletter! Gemeinsam mit der Kollegin Hildegard Ressler, Juristin im Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 12b, Tourismus, Rechtsangelegenheiten und Projektentwicklung, habe ich das Buch „Tourismus – Freizeit – Sport. Meine Verantwortung & meine Rechte“ verfasst. Die Aktivitäten sind nicht mehr alphabetisch, sondern nach Umweltmedien (Land, Wasser, Luft) gegliedert. Weiterführende Literatur zu jedem Kapitel, ein eigener Beitrag über Haftungs- und Versicherungsfragen und ein Glossar über häufig verwendete juristische Fachbegriffe runden das Thema ab. Ab Dezember erhältlic...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 14, 05/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 14, 05/2006 1. Neue Entwicklungen im Freizeitberufsrecht 2. Neue Literatur zur Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche 3. Neues Angebot: Der Gesundheitsrecht-Newsletter 1. NEUE ENTWICKLUNGEN IM FREIZEITBERUFSRECHT Das Freizeitberufsrecht ist durch zwei gegensätzliche Entwicklungen geprägt. Einerseits werden Führungs- und Unterrichtstätigkeiten zunehmend gesetzlich geregelt (wobei die Qualitätssicherung der Angebote im Vordergrund steht), andererseits kommt es immer wieder auch zu Deregulierungen. So jüngst in Kärnten: Mit dem Landesgesetzblatt Nr. 21/2006 wurde das Kärntner Tanzunterrichtsgesetz ersatzlos aufgehoben. Das bedeutet, dass man in Kärnten ab sofort jede Art des Tanzunterrichts erteilen darf ohne persönliche Voraussetzungen nachweisen zu müssen. In Vorarlberg wurde mit dem Landesgesetzblatt Nr. 15/2006 das Vorarlberger Gesetz über das Bergführerwesen (Bergführergesetz) novelliert. Nachdem Vorarlberg im Jahr 2002 (LGBl. Nr. 32/2002) d...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 13, 02/2006

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 13, 02/2006 1. Neuer Naturpark im Burgenland 2. Veranstaltung zur Erholungsraumnutzung am 24. und 25. März 2006 3. Neues Recht für das Mountainbiking im Trentino 1. NEUER NATURPARK IM BURGENLAND Seit 1.2.2006 hat das Burgenland einen neuen Naturpark: Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21.12.2005 über den Naturpark Neusiedler See – Leithagebirge (LGBL 2006/4). Die Rechtsgrundlage dieser Verordnung bildet § 25 des Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes, LGBl 1991/27 idF 2004/58. 2. VERANSTALTUNG ZUR ERHOLUNGSRAUMNUTZUNG AM 24. UND 25. MÄRZ 2006 Diese Tagung in der Steiermark, in Kapellen im Mürzer Oberland, trägt den Titel „Lebensraum – Erholungsraum – Wirtschaftsraum“. Es gibt viele verschiedene Interessensgruppen an nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lebensräumen: optimal nutzbarer Forst - artenreicher, gesunder Wildbestand und ausreichende Möglichkeiten zur Bejagung - Erhaltung seltener oder gefährdeter Le...

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 12, 12/2005

Freizeitrecht-Newsletter Nr. 12, 12/2005 1. Neu ab 1. Jänner 2006: Verbandsverantwortlichkeitsgesetz 2. Freizeitrecht-Bildungsangebote auf einen Blick 3. Büchertipps für den Weihnachtstisch 1. NEU AB 1. JÄNNER 2006: VERBANDSVERANTWORTLICHKEITSGESETZ Mit 1. Jänner 2006 tritt das neue „Unternehmensstrafrecht“ in Kraft. Seit dem Unglück von Kaprun beschäftigt die Frage, ob man nicht auch Unternehmen strafrechtlich belangen können sollte. Das ist nun ab Jänner möglich und betrifft auch den Freizeitbereich (also z.B. Seilbahn- und Schiliftunternehmen, Sportschulen usw.). Zur Verantwortung gezogen werden können nicht nur Wirtschaftsunternehmen, sondern generell juristische Personen, also auch Vereine! Sie sind für eine Straftat (z.B. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung) ihrer Entscheidungsträger verantwortlich, wenn diese eine Straftat rechtswidrig und schuldhaft begangen haben und für solche von Mitarbeitern, wenn die Tat dadurch ermöglicht oder wesentlich erleichtert wurde, d...